Küttigen

Die Gemeinde Küttigen plant drei Verkehrsbeschränkungen

Nau.ch Lokal
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Aarau,

Wie die Gemeinde Küttigen angibt, sind Verkehrsbeschränkungen auf einem Privat- und zwei Verbindungswegen geplant. Einsprachen sind bis 21. November möglich.

Das Ortsschild von Küttigen.
Das Ortsschild von Küttigen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 werden drei Verkehrsbeschränkungen verfügt.

Am Verbindungsweg Alte Stockstrasse/Baumschulweg durchs Baumschulareal wird ein «Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder» (Signal 2.14) verhängt, der Zubringerdienst ist aber gestattet, Parzelle 7312.

«Allgemeines Fahrverbot» (Signal 2.01), Parzellen Nummer 9368, 9369, 9378, 9379 und 9395 gilt auf dem Verbindungsweg Alte Stockstrasse/Bibersteinerstrasse.

Und am Privatweg Baumschulweg 1 bis 13 gilt ebenfalls ein «Allgemeines Fahrverbot» (Signal 2.01). Ausgenommen vom Verbot sind Zubringerdienst Baumschulweg 113 und Berechtigte, Parzellen Nummer 7896, 9370, 9371 und 9372.

Einsprachen sind möglich

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 20. Oktober bis 21. November 2023 schriftlich beim Gemeinderat Küttigen einzureichen.

Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Die Unterlagen können während der Auflagefrist bei den Zentralen Diensten Küttigen eingesehen werden.

Die Verkehrsanordnungen werden erst nach erfolgter Signalisation rechtskräftig.

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