Gemeinde Buchs (AG) weist auf Zahlung der Hundetaxe hin
Wie die Gemeinde Buchs (AG) berichtet, steht die Zahlung der Hundetaxe an. Die Hundetaxe für das Hundejahr 2023 wird im Mai 2023 in Rechnung gestellt.
Gemäss Hundegesetz ist für jeden mehr als drei Monate alten Hund eine jährliche Hundetaxe von 120 Franken zu entrichten.
Die Hundetaxe für das Hundejahr 2023 (von 1. Mai 2023 bis 30. April 2024) wird den Buchser Hundehaltenden im Mai 2023 in Rechnung gestellt.
Alle Hunde im Alter ab drei Monaten sind meldepflichtig.
Zur An- oder Abmeldung an den Einwohnerdiensten melden
Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung des Haltenden und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen.
Zur An- oder Abmeldung des Hundes sollte man sich an den Einwohnerdiensten melden und den Heimtierausweis unbedingt mitbringen.