Grüngutcontainer: Keine «Kompostsäcke» mehr erlaubt
In der Stadt Aarau müssen Grüngutcontainer mit «Biosäcken» ab jetzt stehen bleiben, da diese in der Biogasanlage nicht abgebaut werden können.

Wie die Stadt Aarau informiert, lassen sich biologisch abbaubare Kunststoffsäcke während des Vergärungsprozesses in der neuen Biogasanlage in Aarau nicht abbauen. Deshalb muss der Werkhof solche «Biosäcke» enthaltende Grüncontainer ungeleert stehen lassen.
Seit dieser Woche führt die Stadt Aarau das vom Werkhof eingesammelte Grüngut der neuen Biogasanlage der Green Power AG in Aarau zu. Dort wird aus den angelieferten Wertstoffen Energie hergestellt.
Beim Vergärungsprozess in der Biogasanlage werden die «Kompostsäcke», deren Zersetzungsprozess sehr lange andauert, nicht abgebaut. Das ist deshalb ein Problem, weil der biologische Dünger, der schliesslich aus dem verarbeiteten Grüngut entsteht, in der Landwirtschaft eingesetzt wird.
Herausforderungen bei der Entsorgung
Um zu verhindern, dass Rückstände von nicht zersetzten «Kompostsäcken» in der Umwelt landen, müssten biologisch abbaubare Kunststoffsäcke vor dem Vergärungsprozess mühsam von Hand aussortiert werden. Deshalb muss der Werkhof solche «Biosäcke» enthaltende Grüncontainer ungeleert stehen lassen.
Betroffene Besitzerinnen und Besitzer werden durch den Werkhof entsprechend darauf sensibilisiert, was in die Grüntonne gehört und was nicht.
Der Werkhof der Stadt Aarau empfiehlt, anstelle der «Kompostsäcke» Zeitungspapier oder Holzschnitzel zu verwenden, die lose zuunterst in den Grüngut-Container gelegen werden können. So wird ein grosser Teil der Flüssigkeit aus dem Grüngut aufgesogen und der Container bleibt sauberer.