Jahresbericht 2022 des Amts für Verbraucherschutz Aargau
Wie die Staatskanzlei Kanton Aargau mitteilt, hat das Amt für Verbraucherschutz (AVS) im Jahr 2022 unter anderem Kaffeemaschinen und Solarien kontrolliert.

Amtlich untersuchte Lebensmittelproben werden beanstandet, wenn sie die Anforderungen der Gesetze und Verordnungen im Lebensmittelbereich nicht einhalten.
Das Amt für Verbraucherschutz (AVS) hat im letzten Jahr 557 von 3601 Proben (15 Prozent) aus verschiedenen Gründen beanstandet.
Das heisst, jede siebte Probe genügte den lebensmittelrechtlichen Anforderungen nicht.
Der häufigste Beanstandungsgrund ist dabei eine ungenügende mikrobiologische Qualität der Produkte.
Kontrolle von Kaffeemaschinen
Bei der Kontrolle von Kaffeemaschinen, die Varianten mit Milch anbieten, stellte das AVS Wartungs- und Hygienemängel fest.
Bei der Milch im Milchkühler von sechs Maschinen wurde eine zu hohe Kerntemperatur gemessen und beanstandet.
Fast in jedem zweiten von 131 kontrollierten Betrieben fand keine (dokumentierte) Kontrolle der Milchtemperatur im Milchkühler statt.
Kontrolle von Solarien
Mit dem Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) und der zugehörigen Verordnung (V-NISSG) deren Übergangsfristen 2022 ausgelaufen sind, hat der Bund erstmals konkrete Regelungen für den Betrieb von Solarien festgelegt.
Das AVS kontrollierte im Berichtsjahr 75 Solarien. In 37 Fällen war die gemessene Bestrahlungsstärke über dem erlaubten Grenzwert.
In diesen Fällen wurde die Anpassung der Bestrahlungsstärke durch einen Servicetechniker verlangt.
Eine elektronische Zugangskontrolle zum Schutz von Minderjährigen in unbedienten Sonnenstudios war nur in 1 von 24 kontrollierten Betrieben vorhanden.
Massnahmen gegen die Vogelgrippe
Nach zwei positiven Fällen im Kanton Zürich erklärte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Ende November 2022 die gesamte Schweiz zum Kontrollgebiet und erliess entsprechende Massnahmen gegen die Vogelgrippe.
Der Veterinärdienst im AVS stellte fest, dass Hobbyhaltungen die Massnahmen oft nicht konsequent umsetzten.
Teilweise hatten diese Halter ihre Tiere auch nicht in der Tierverkehrsdatenbank registriert.
Der Veterinärdienst hat sie aufgefordert, die geltenden Vorgaben sofort umzusetzen und fehlende Registrierungen nachzuholen.
Vollzugskampagne zu ätherischen Ölen
2022 untersuchte das AVS die Verkehrsfähigkeit von ätherischen Ölen, die meistens als Raumdüfte verkauft werden.
Mit der Kampagne sollen nicht verkehrsfähige Produkte aus dem Handel entfernt, die Branche auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht und die wichtigsten Anforderungen bezüglich Verpackung, Kennzeichnung und Werbung durchgesetzt werden.
Diverse Produkte wiesen verschiedene Mängel auf. Zum Beispiel wurden bei 20 von 43 überprüften Produkten Allergene nicht auf der Etikette deklariert.