Kanton Aargau: 350 Fahrzeuge und 440 Personen kontrolliert

Kantonspolizei Aargau
Kantonspolizei Aargau

Aarau,

In der Nacht vom Freitag auf Samstag wurden im Kanton Aargau 350 Fahrzeuge kontrolliert.

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Ein Fahrzeug der Kantonspolizei Aargau. (Symbolbild) - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Nacht von Freitag auf Samstag wurden im Kanton Aargau 350 Fahrzeuge kontrolliert.
  • Fünf Fahrzeuglenkende, die alkoholisiert waren, wurden aus dem Verkehr gezogen.

Zusammen mit diversen Partnerorganisationen (Kantonspolizei Zürich, Regionalpolizei Wettingen-Limmattal sowie Kommunalpolizei des Kanton Zürich, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie Mitarbeiter Aargau Verkehr) führte die Kantonspolizei Aargau in der Nacht vom Freitag auf Samstag eine Grossaktion durch.

Im Einsatz standen über 70 Polizistinnen und Polizisten sowie sechs Mitarbeiter Aargau Verkehr, welche Kontrollen auf den Strassen sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an Bahnhöfen im Grenzgebiet Zürich/Aargau durchführten. Dabei wurden über 350 Fahrzeuge sowie über 440 Personen kontrolliert.

Im Fahndungsregister verzeichnet

Bei zwei Personen wurde im Fahndungsregister festgestellt, dass sie wegen offener Busse, Zustellung von Verfügungen oder unklarer Aufenthaltsverhältnisse verzeichnet waren. Diese wurden näher überprüft, im Anschluss aber wieder entlassen.

Kontrolle der Fahrfähigkeit

Die Verkehrskontrollen auf der Autobahn und entlang von Hauptverkehrsachsen brachten nebst kriminalpolizeilichen Aspekten auch verschiede Verkehrsdelikte zu Tage.

So zog die Polizei fünf Fahrzeuglenkende aus dem Verkehr, die alkoholisiert oder in nicht fahrfähigem Zustand ein Fahrzeug gelenkt hatten. Zwei Fahrzeuge wurden wegen unerlaubter technischer Abänderungen stillgelegt.

Zudem resultierten einige Ordnungsbussen wegen verschiedenen geringfügigen Verkehrsdelikten.

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Kommentare

User #5267 (nicht angemeldet)

Auf Grundlage einer Gesetzesverschärfung aus dem 2019 kann die Schweiz migrierten Menschen, welche Sozialhilfe beziehen, die Aufenthaltsbewilligung entziehen (Art. 62 Abs. 1 lit. e AiG).

User #4431 (nicht angemeldet)

Illegale werden nicht kontrolliert

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