Todesfall in psychiatrischer Klinik: Anklage gegen Ärzte erhoben

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach AG hat nach dem Tod eines Patienten gegen zwei ehemalige leitende Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau Anklage erhoben.

Justizia
Justizia. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Im November 2020 verstarb ein 17-jähriger Patient in einer psychiatrischen Klinik.
  • Der Jugendliche hatte sich mehrfach so schwer selbst verletzt, dass er daran verstarb.
  • Nun wurde Anklage gegen zwei Ärzte der Psychiatrischen Dienste Aargau erhoben.

Im Jahr 2020 hatte sich ein junger Patient während eines stationären Aufenthalts wiederholt selbst schwere Verletzungen zugefügt und war später im Universitätsspital Zürich an den Folgen verstorben.

Die Staatsanwaltschaft wirft zwei ehemaligen leitenden Ärzten der Psychiatrischen Dienste Aargau vor, unzureichend auf das Verhalten des Patienten reagiert und dadurch dessen Tod mitverursacht zu haben.

Wiederholte Selbstverletzungen mit tödlichen Folgen

Im November 2020 trat der damals 17-jährige Patient freiwillig in die psychiatrische Klinik ein. Aufgrund einer raschen Verschlechterung seines psychischen Zustands wurde kurz darauf eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet, die gerichtlich bestätigt wurde.

Anlass dafür waren unter anderem eine Zwangsstörung und ein erhöhtes Risiko der Selbstverletzung. In den Wochen vor dem Vorfall liess sich der junge Mann mehrfach absichtlich rückwärtsfallen, wobei er sich zunehmend schwere Kopfverletzungen zuzog.

Psychisch krank St. Gallen
Psychische Erkrankungen häufen sich – insbesondere bei Jugendlichen und Kindern. (Symbolbild) - depositphotos

Die Klinik dokumentierte unter anderem auch eine Serie von Stürzen, die sich in kurzer Abfolge ereigneten. Am 30. Dezember 2020 wurde der Patient regungslos im Zimmer aufgefunden, nachdem er sich zuvor erneut mehrfach fallen gelassen hatte.

Er wurde notfallmedizinisch versorgt und per Helikopter ins Universitätsspital Zürich überführt, wo er wenige Tage später an den Folgen eines schweren Schädel-Hirn-Traumas verstarb.

Pflichtverletzung trotz Kenntnis der Gefahrenlage

Gestützt auf ein eingeholtes psychiatrisches Fachgutachten geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass eine engmaschige Betreuung in diesem Fall zwingend erforderlich gewesen wäre.

Die beschuldigte Oberärztin soll trotz Kenntnis des Selbstverletzungsrisikos und der wiederholten Stürze keine ausreichenden Massnahmen zum Schutz des Patienten getroffen haben.

Vorsätzliche Tötung durch Unterlassen

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft nahm sie damit bewusst in Kauf, dass der Patient tödliche Verletzungen erleiden könnte. Ihr wird die vorsätzliche Tötung durch Unterlassen des Patienten vorgeworfen.

Arzt
Ein Arzt. (Symbolbild) - Pixabay

Dem mitangeklagten leitenden Oberarzt, dem die Beschuldigte unterstellt war, wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Er soll die Gefahrenlage zwar erkannt und dokumentiert, jedoch pflichtwidrig unterlassen haben, notwendige Schutzmassnahmen längerfristig anzuordnen oder durchzusetzen.

Anklage wegen vorsätzlicher und fahrlässiger Tötung

Die Staatsanwaltschaft beantragt im Rahmen der Anklage eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren gegen die Oberärztin sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren gegen den leitenden Oberarzt.

Die Anklage wurde beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide beschuldigten Personen die Unschuldsvermutung.

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