Zusatzkredit für Covid-19-Betrugsfall-Verfolgung in Aargau genehmigt
Wie der Kanton Aargau berichtet, bewilligt die SIK 1,505 Millionen Franken für die Covid-19-Betrugsfall-Verfolgung.
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) nimmt den vor einem Jahr anlässlich des ersten Kredits verlangten Zwischenbericht zur Kenntnis und genehmigt weitere 1,505 Millionen Franken für die weitere Verfolgung von Covid-19-Betrugsfällen.
Die Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) genehmigte an ihrer Sitzung vom 31. August 2023 einen Zusatzkredit in der Höhe von 1,505 Millionen Franken. Insgesamt beträgt der Verpflichtungskredit für die Bearbeitung von Covid-19- Betrugsfällen 4,605 Millionen Franken.
Zwischenbericht verlangt
Anlässlich des ersten Kreditantrags hat der Grosse Rat in Abweichung zum regierungsrätlichen Antrag über 4,596 Millionen Franken am 18. Januar 2022 einen gekürzten Kredit von 3,1 Millionen Franken gutgeheissen, verbunden mit der Pflicht, nach einem Jahr einen Zwischenbericht vorzulegen.
Antrag für den Zusatzkredit ohne grosse Diskussionen genehmigt
Dieser Zwischenbericht hat nun ergeben, dass sich die im ersten Antrag aufgezeigten Fallzahlen bewahrheitet haben respektive übertroffen worden sind. Aus diesem Grund wurde der Antrag für den Zusatzkredit notwendig, der von der Kommission aber ohne grosse Diskussionen genehmigt wurde.