Münsingen erhöht Entschädigungen für Behördenmitglieder

Ab 2026 steigen Sitzungsgelder und Funktionsentschädigungen in der Gemeinde Münsingen. Die Teilrevision des Behördenreglements wurde einstimmig genehmigt.

Schloss Münsingen.
Schloss Münsingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Wie die Gemeinde Münsingen berichtet, wurde die Teilrevision des Behördenreglements genehmigt und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Änderungen betreffen insbesondere die Erhöhung der Sitzungsgelder für alle Behördenmitglieder (Kommissionen, Parlament und Gemeinderat) sowie die Funktionsentschädigungen für die nebenamtlichen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte.

An der Parlamentssitzung vom 5. November 2024 wurde das Postulat Entschädigungen nebenamtlicher Behördenmitglieder erheblich erklärt. Der Vorstoss beauftragt den Gemeinderat zu prüfen, ob die Entschädigungen der nebenamtlichen Behördenmitglieder verhältnismässig und in ihrer Höhe fair angesetzt sind.

Im Fokus der Analyse sollen die Art. 4 (Gemeinderat) und Art. 18 (Sitzungsgelder und besondere Entschädigungen) des Behördenreglements stehen. Die soziale Absicherung über die berufliche Vorsorge (Überschreitung der «Eintrittsschwelle» von zurzeit 22'050 Franken) ist für den gesamten Gemeinderat ebenfalls zu berücksichtigen.

Münsinger Entschädigungen künftig wettbewerbsfähiger

Gestützt auf diesen Auftrag hat der Gemeinderat das Behördenreglement überarbeitet. Die Entschädigungen für die Behördenmitglieder sind in den letzten 19 Jahren unverändert geblieben.

Ein Vergleich unter ähnlichen Gemeinden hat zudem ergeben, dass die Entschädigungen in Münsingen unter dem Durchschnitt liegen. Mit der Teilrevision werden die Sitzungsgelder aller Behördenmitglieder nun von 20 Franken pro Stunde auf 25 Franken pro Stunde erhöht.

Die Entschädigung für ein nebenamtliches Mitglied des Gemeinderats (ohne Gemeindepräsidium und ohne Vizepräsidium) liegt 2000 Franken über der BVG-Eintrittsschwelle, beträgt aber mindestens 24'000 Franken pro Jahr (bisher 20'000 Franken).

Erhöhung stärkt Wertschätzung

Die Entschädigung für das Vizepräsidium liegt 4000 Franken über der BVG-Eintrittsschwelle, beträgt aber mindestens 26'000 Franken (bisher 23'000 Franken) pro Jahr. In dieser Pauschale sind neu die Sitzungsgelder für die Sitzungen des Gemeinderates enthalten und werden nicht mehr separat abgerechnet.

Das Parlament hat die Teilrevision einstimmig genehmigt. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Mit der moderaten Erhöhung und der Teilrevision des Behördenreglements wird eine ausgewogene und wertschätzende Entschädigungsregelung geschaffen.

Kommentare

Weiterlesen

Bernmobil
353 Interaktionen
780'000 Fr.
a
69 Interaktionen
«Lektion gelernt»

MEHR MüNSINGEN

Ambulanz
Münsingen BE
Kantonspolizei Bern.
Ursache bleibt unklar

MEHR AUS AGGLO BERN

1 Interaktionen
Gemeinde
Kantonspolizei Bern
Worb BE
Fussball. fc baden
Fussball