Wie die Gemeinde Münsingen informiert, wird die Hundetaxe im August 2024 in Rechnung gestellt. Änderungen in der Haltung sind bis 31. Juli zu melden.
Blick auf Münsingen vom Belpberg aus.
Blick auf Münsingen vom Belpberg aus. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Gemeinde erinnert alle Hundebesitzer an die Meldepflicht.

Mutationen wie Umzüge, neu gehaltene Hunde oder der Tod des Hundes sind von den Hundehaltenden in der Datenbank Amicus bis am 31. Juli 2024 zu mutieren und der Abteilung Finanzen telefonisch oder via Online-Schalter mitzuteilen.

Hundetaxe beträgt 120 Franken

Alle Hunde, die am 1. August 2024 über sechs Monate alt sind, sind gebührenpflichtig. Die Hundetaxe beträgt 120 Franken pro Tier.

Von der Taxe befreit sind Hunde mit einer Spezialausbildung (gemäss Reglement über die Hundetaxe 2014, Artikel 3) und ein Tier pro Landwirtschaftsbetrieb.

Den bisherigen Hundebesitzern wird im August 2024 eine Rechnung zugestellt.

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