Wie die Gemeinde Wichtrach mitteilt, treten neue Verkehrsmassnahmen am Schulhausweg in Kraft, einschliesslich einer Einbahnstrasse und eines Einfahrverbots.
Wichtrach
Schulhausweg in Wichtrach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Gemeinderat von Wichtrach hat gestützt auf Artikel drei Absatz zwei des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Artikel 44 Absatz eins bis zwei der Strassenverordnung des Kantons Bern vom 29. Oktober 2008 (SV) und mit Zustimmung des Tiefbauamts des Kantons Bern neue Verkehrsmassnahmen beschlossen.

Die Einfahrt auf dem Schulhausweg ab dem Chäsereiweg in Richtung Vorderdorfstrasse ist verboten. Lediglich Kommunalfahrzeuge und Fahrradverkehr sind gestattet.

Der Schulhausweg ab Sunnrain in Richtung Chäsereiweg wird als Einbahnstrasse ausgewiesen.

Kommunalfahrzeuge und Fahrradfahrer dürfen entgegen der Fahrtrichtung passieren.

Frist für Einreichung der Verwaltungsbeschwerde

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung (Stand vom 6. Juni 2024) schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erhoben werden.

Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Diese Verfügung tritt nach dem Aufstellen der Signale in Kraft.

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