Wichtrach

Wichtrach genehmigt Überarbeitungskredit der GEP

Wie die Gemeinde Wichtrach mitteilt, ist die Generelle Entwässerungsplanung (GEP) für eine Überarbeitung reif. Sie nimmt voraussichtlich 1,5 Jahre in Anspruch.

Bernstrasse in Wichtrach.
Bernstrasse in Wichtrach. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Am 11. Dezember 2023 hat der Gemeinderat Wichtrach für die Überarbeitung der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) unter Vorbehalt des fakultativen Referendums einen Verpflichtungskredit von 270'000 Franken bewilligt.

Aufgrund der anstehenden Festtage erfolgt die Publikation des Beschlusses Anfang Januar 2024, womit der 30-tägigen Referendumsfrist gemäss Art. 30 ff der geltenden Gemeindeordnung vom 9. Juni 2022 (GO) ausreichend Rechnung getragen werden kann.

Zentrales Planungsinstrument der Gemeinden

Der GEP ist das zentrale Planungsinstrument der Gemeinden in Fragen rund um die Siedlungsentwässerung, welches einerseits den Erhalt der Entwässerungsinfrastruktur und andererseits einen effizienten Gewässerschutz sicherstellt.

Um den (Wert-)Zerfall der millionenschweren Investitionen der Vergangenheit zu verhindern, haben sich die unterirdischen, unsichtbaren und unkontrollierten Kanalisationen mit dem GEP zu einem modernen, sichtbaren und kontrollierten Infrastruktur-Management gewandelt.

Der GEP ist aber viel mehr als Infrastrukturmanagement, indem er in Wechselwirkung mit gewässerschutzrechtlichen Anforderungen steht. So werden beispielsweise Gewässerzustand, Fremdwasser, Gefahrenvorsorge und Versicherungsmöglichkeiten in die Planung miteinbezogen.

Im Entwässerungskonzept werden dann auch Massnahmen zur Beseitigung nachteiliger Einwirkungen auf Gewässer definiert.

GEP-Überarbeitung ist längst überfällig

Die Gemeinde Wichtrach verfügt über je einen Erst-GEP für die beiden Gemeindeteile Ober- und Niederwichtrach, die vor der Fusion im Jahr 2004 entstanden sind.

Beide GEP sind einerseits nicht mehr aktuell, andererseits wurden sie nie aufeinander abgestimmt.

Diese GEP-Fusion beziehungsweise GEP-Überarbeitung ist somit längst überfällig und soll nun mit den vorgesehenen Arbeiten in Angriff genommen werden.

Zwei Teilprojekte stehen im Fokus

Die Arbeiten konzentrieren sich dabei auf die beiden Teilprojekte «Datenbewirtschaftung und Anlagekataster» sowie «Entwässerungskonzept».

Das Teilprojekt «Zustand, Sanierung und Unterhalt» wurde bereits im Jahr 2016 erarbeitet.

Die dort aufgezeigten Massnahmen sind mittlerweile umgesetzt worden und der laufende Unterhalt der gemeindeeigenen Anlagen erfolgt gemäss dem damals festgelegten Unterhaltskonzept.

Arbeiten nehmen voraussichtlich 1,5 Jahre in Anspruch

Die in den genannten Teilprojekten zu erarbeitenden Unterlagen wurden auf Basis eines Musterpflichtenhefts des Kantons Bern definiert und von der zuständigen kantonalen Amtsstelle im Vorfeld der Kreditbewilligung durch den Gemeinderat genehmigt.

Es ist davon auszugehen, dass die nun anstehenden Arbeiten für die GEP-Überarbeitung bis zur abschliessenden Genehmigung durch den Kanton eine Zeitdauer von circa 1,5 Jahren in Anspruch nehmen.

Nach erfolgter GEP-Überarbeitung können die erforderlichen Massnahmen rund um das Thema Siedlungsentwässerung verbindlich definiert und für deren Umsetzung den jeweiligen Organen die entsprechenden Verpflichtungskredite beantragt werden.

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