Aeugst am Albis legt Gewässerraum im Siedlungsgebiet fest
Wie die Gemeinde Aeugst am Albis mitteilt, wurde der Gewässerraum im Siedlungsgebiet der Gemeinde Aeugst am Albis festgelegt.
Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden.
Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen.
Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraums an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Aeugst am Albis wurde vom 28. November 2022 bis zum 27. Januar 2023 öffentlich aufgelegt.
Während dieser Frist konnte jedermann Einwendungen zum Entwurf erheben.
Baudirektion hat den Gewässerraum festgelegt
Die Baudirektion Kanton Zürich hat mit Verfügung vom 7. März 2023 den Gewässerraum im Sinne von Art. 41a GSchV und gestützt auf § 15 h HWSchV im Siedlungsgebiet der Gemeinde Aeugst am Albis festgelegt.
Mehr Informationen zu Festlegung des Gewässerraums sind auf der Webseite der Gemeinde Aeugst am Albis zu finden.