Bonstetten will die Eintrittsschwelle der Vorsorgestiftung senken
Die Gemeinde Bonstetten will die Eintrittsschwelle für die Aufnahme in die Vorsorgeeinrichtung von 21'510 Franken auf 14'340 Franken zu senken.
Seit dem 1. Januar 2019 gibt es bei der BVK der Vorsorgestiftung der Gemeinde Bonstetten die Möglichkeit, die Eintrittsschwelle für die Aufnahme in die Vorsorgeeinrichtung auf 14'340 Franken zu senken, aktuell 21'510 Franken.
Mit dieser Massnahme bietet sich für die Mitarbeiter mit tiefem Beschäftigungsgrad ebenfalls die Möglichkeit in die Altersvorsorge einzuzahlen und zusätzlich wird der Schutz bei Invalidität oder Tod verbessert.
Die Senkung soll die Stellung der Arbeitnehmenden verbessern
Durch den Abzug der BVG-Beiträge reduziert sich der ausbezahlte Nettolohn um den Arbeitnehmeranteil des Pensionskassenbeitrags. Da aber auch der Arbeitgeber Pensionskassenbeiträge einzahlt, werden die Arbeitnehmenden mit dieser Massnahme bessergestellt.
Entscheidet sich der Arbeitgeber für eine tiefere Eintrittsschwelle, so sind alle Mitarbeiter ab einem Jahreslohn von 14'340 Franken obligatorisch zu versichern. Die Senkung oder Erhöhung der Schwelle kann durch den Gemeinderat festgelegt werden.
Der Gemeinderat stimmte der Senkung der Eintrittsschwelle für gemeindliche Mitarbeitende und Behördenmitglieder bei der BVK auf 14'340 Franken ab 1. Januar 2022 zu.