Die Abfallgebühren in Maschwanden steigen
Wie die Gemeinde Maschwanden berichtet, steigt die Abfall-Grundgebühr für Haushalte und Betriebe ab 1. Oktober 2023 auf 150 Franken pro Jahr.
Mit Beschluss Nummer 131 vom 14. Juli 2020 hat der Gemeinderat Maschwanden im Bereich der Abfallwirtschaft letztmals die Grundgebühr für Haushalte und Betriebe auf 110 Franken pro Jahr festgesetzt.
Entgegen der damaligen Berechnungen konnte der Vorschuss, der das Spezialfinanzierungskonto Abfallwirtschaft aufwies, nicht abgetragen werden.
Dieser hat sich weiter erhöht und per 31. Dezember 2022 beträgt der Vorschuss 37'356,73 Franken.
Verluste aus Eigenwirtschaftsbetrieben, die nicht durch frühere Überschüsse des Betriebes gedeckt werden können, sind in der Bilanz als Vorschuss auszuweisen und längstens innert fünf Jahren abzutragen.
Die Abfallgebühren müssen erhöht werden
Entsprechend ist der Gemeinderat gezwungen, die Gebühren zu erhöhen.
Besonders im Bereich Grüngut sind die Kosten in den letzten Jahren signifikant angestiegen.
Diese werden aktuell durch die allgemeinen Grundgebühren im Bereich der Abfallwirtschaft getragen.
Es wird eine Gebührenerhebung nach dem Verursacherprinzip ausgearbeitet
Der Gemeinderat hat entschieden, eine Lösung auszuarbeiten, die dem Verursacherprinzip besser entspricht.
Diese geplante neue Gebührenerhebungsstruktur bedingt eine entsprechende Verankerung in der Abfallverordnung, welche durch die Gemeindeversammlung festzulegen ist.
Entsprechend würde diese frühestens für das Rechnungsjahr 2025 wirksam.
Es sind bereits jetzt Massnahmen erforderlich
Der einleitend erwähnte Vorschuss kann durch diese Massnahme nicht innert der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgetragen werden.
Entsprechend ist die Grundgebühr basierend auf der bestehenden Abfallverordnung für das Rechnungsjahr 2024 der Gebührenerhebungsperiode 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 zu erhöhen.
Der Gemeinderat hat daher mit Beschluss Nummer 102 vom 27. Juni 2023 beschlossen, die Grundgebühr für Haushalte und Betriebe auf 150 Franken pro Jahr festzusetzen.
Die Gemeinde unterliegt hierbei nicht der Mehrwertsteuer.
Jährliche Erhebung
Die Grundgebühren werden pro Wohneinheit oder Betrieb jährlich erhoben.
Bei Betrieben wird die Grundgebühr als Pauschalbetrag pro Betrieb erhoben.
Die Grundgebühr ist auch zu entrichten, wenn keine Dienstleistungen der Gemeinde im Abfallbereich beansprucht werden.
Diese Gebührenerhöhung wird zusammen mit der Empfehlung des Preisüberwachers im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde publiziert.