Gemeindeordnungen gehen in die Vernehmlassung

Gemeinde Wettswil
Gemeinde Wettswil

Knonaueramt,

Die Politische Gemeinde sowie die Primarschulgemeinde Wettswil a.A. verabschieden ihre totalrevidierten Gemeindeordnungen in die öffentliche Vernehmlassung.

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Die Stadtverwaltung Luzern beschäftigt aktuell 1202 Vollzeitkräfte. (Symbolbild) - Pexels

Am 1. Januar 2018 wurde das neue Gemeindegesetz des Kantons Zürich in Kraft gesetzt. Alle Zürcher Gemeinden müssen ihre Gemeindeordnung deshalb innert einer fünfjährigen Übergangszeit überarbeiten und bis spätestens 31. Dezember 2021 an die neuen übergeordneten Bestimmungen anpassen.

Die jeweilige Gemeindeordnung ist die Verfassung der Politischen Gemeinde sowie der Primarschulgemeinde Wettswil a.A. und regelt die grundsätzlichen Aufgaben und Kompetenzen der Behörden, Verwaltung und Bevölkerung. Die Überarbeitung ist nötig, um die «kommunale Verfassung» mit dem neuen kantonalen Gemeindegesetz in Einklang zu bringen.

Die Wettswilerinnen und Wettswiler haben sich am 28. September 2020 deutlich gegen eine Einheitsgemeinde und somit gegen eine Auflösung und Übernahme der Primarschulgemeinde durch die Politische Gemeinde ausgesprochen. Die beiden Gemeinden bleiben deshalb weiterhin eigenständig. Sie haben ihre jeweilige Verfassung deshalb eigenständig überarbeitet, diese jedoch inhaltlich in den wesentlichen Punkten eng aufeinander abgestimmt.

Musterunterlagen für die Revision der Gemeindeordnung

Das Gemeindeamt des Kantons Zürich stellt den Gemeinden Musterunterlagen für die Revision der Gemeindeordnung zur Verfügung. Anhand dieser Mustergemeindeordnung haben der Gemeinderat und die Primarschulpflege die nun vorliegende überarbeitete Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Wettswil a.A. sowie der Primarschulgemeinde Wettswil a.A. erarbeitet.

Inhaltlich haben sich die bisherigen Verfassungen bewährt und auch bei den Finanzkompetenzen sehen die beiden Behörden keinen Handlungsbedarf. Sie sollen deshalb unverändert beibehalten werden.

Wesentliche Änderung erfahren die Gemeindeordnungen in drei Punkten. Neu sollen der Gemeinderat bzw. die Primarschulpflege über sämtliche Kreditabrechnungen befinden, bei denen keine Kreditüberschreitung vorliegt. Abrechnungen, bei denen eine Kreditüberschreitung vorliegt, sind weiterhin von demjenigen Organ zu bewilligen, durch welches der Kredit bewilligt wurde.

Ebenfalls eine wesentliche Neuerung ist beim Wahlverfahren für die Erneuerungswahlen vorgesehen. Anstelle der gedruckten Wahlzettel sollen die Gemeindebehörden neu mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt gewählt werden. Damit soll der bewusste Wählerwille besser abgebildet werden.

Ausserdem entfällt der langwierige und aufwändige gesetzlich vorgeschriebene Prozess für das Vorverfahren. Zudem sollen die Stimmberechtigten an der Urne über grundlegende Geschäfte der Ortsplanung befinden.

Dazu zählen die kommunale Richtplanung, die Bau- und Zonenordnung sowie die Erschliessungspläne. Bisher war dafür die Gemeindeversammlung zuständig.

Neuerungen und Anpassungen in einer Synopse dargestellt

Die weiteren Neuerungen und Anpassungen in den Gemeindeordnungen sind weitgehend vom Gemeindegesetz vorgegeben und müssen übernommen werden. So ist beispielsweise vorgesehen, dass die Gemeindeordnung nur noch die Grundzüge der Gemeindeorganisation regelt.

Die Ausführungen sind in einem Organisations- und Geschäftsreglement zu regeln, welches durch den Gemeinderat bzw. die Primarschulpflege erlassen wird. Es kommt dadurch zu einer Vereinfachung der Gemeindeordnung. Sämtliche Neuerungen und Anpassungen sind in einer Synopse dargestellt und aufgezeigt.

Der Gemeinderat sowie die Primarschulpflege legen einen entsprechenden Revisionsentwurf ihrer totalrevidierten Gemeindeordnungen vor und eröffnen die Vernehmlassung, die bis am 8. Januar 2021 dauert. Die am 12. November 2020 geplante öffentliche Informationsveranstaltung wurde aufgrund der aktuellen Pandemiesituation abgesagt. Sämtliche Unterlagen sowie das Vernehmlassungsformular stehen auf der Webseite der beiden Gemeinden elektronisch zur Verfügung.

Die Stellungnahmen zum Entwurf sind in schriftlicher Form bis zum 8. Januar 2021 an die jeweilige Behörde (Gemeindeordnung Politische Gemeinde: Gemeinderat Wettswil a.A., Gemeindekanzlei, Postfach, 8907 Wettswil a.A. oder [email protected] / Gemeindeordnung Primarschulgemeinde: Primarschulpflege Wettswil a.A., Schulverwaltung, Dettenbühlstrasse 2, 8907 Wettswil a.A. oder [email protected]) zu richten. Anschliessend an die öffentliche Vernehmlassung werden die Gemeindeordnungen nochmals überarbeitet und dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Vorprüfung eingereicht. Die Stimmberechtigten werden dann – gemäss provisorischer Terminplanung – am 26. September 2021 über die neuen Gemeindeordnungen an der Urne abstimmen.

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