Wie die Gemeinde Wettswil am Albis mitteilt, verlangt das Behindertengleichstellungsgesetz, Haltestellen bis zum 31. Dezember 2023 hindernisfrei anzupassen.
Gemeindehaus Wettswil am Albis.
Gemeindehaus Wettswil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Die Baudirektion des Kantons Zürich empfiehlt das Vorgehen in mehreren Schritten, wobei in einem ersten Schritt die Haltestellen zu ermitteln sind, welche heute durch gehbehinderte Personen nicht benutzbar sind.

Anschliessend sei zu ermitteln, welche Haltestellen bis Ende 2023 nicht im ordentlichen Strassensanierungszyklus oder im Zuge von Drittprojekten ausgebaut werden können.

Diese beiden Voraussetzungen sind für alle Ortsbushaltestellen erfüllt.

Verhältnismässigkeit muss im Einzelfall beurteilt werden

Aufgrund dessen ist festzulegen, welche Haltestellen dennoch mit verhältnismässig geringem Aufwand, das heisst auch ohne zusätzlichen Landerwerb von Privaten, ausgebaut werden können.

Abschliessend ist die Verhältnismässigkeit zu beurteilen.

Ob ein Ausbau verhältnismässig ist, muss im Einzelfall beurteilt werden und hängt gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) davon ab, ob der zu erwartende Nutzen für gehbehinderte Personen in einem angemessenen Verhältnis zum wirtschaftlichen Aufwand, zu den Anliegen des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes oder zu den Interessen der Verkehrs- und Betriebssicherheit steht und ob zum Beispiel den technischen und topografischen Anforderungen entsprochen werden kann.

Die Ortsbuslinie wird weiterbetrieben

Der Gemeinderat hat diese Arbeiten vorschriftsgemäss, rechtzeitig und gemeinsam mit der Postauto AG aufgenommen.

Das Projekt musste jedoch zwischenzeitlich sistiert werden, da seitens dem Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) und der Postauto AG nicht klar war, ob die Ortsbuslinie aufgrund des Kosten-/Nutzenverhältnisses überhaupt langfristig weiterbetrieben oder allenfalls verkürzt geführt wird.

Seit Anfang 2023 ist nun klar, dass die Ortsbuslinie durch die Postauto AG auch künftig weiterbetrieben wird.

Die Bevölkerung kann sich zu den Auflageprojekten äussern

Die Haltestellen Schürli, Beerimoos, Oberhusen und Strumbergächer können mit relativ geringem Aufwand hindernisfrei ausgebaut werden.

Sie werden deshalb priorisiert und entsprechend wurden Detailprojekte erarbeitet.

Es wird für diese vier Projekte das Verfahren nach Strassengesetzgebung durchgeführt. Derzeit ist die Bevölkerung eingeladen, sich zu den vier Auflageprojekten zu äussern.

Die vier Haltestellen sollen innerhalb von zwei Jahren ausgebaut werden

Der Gemeinderat wird die Eingaben prüfen und die Projekte gegebenenfalls überarbeiten und anpassen.

Anschliessend werden sie vor der definitiven Festsetzung durch den Gemeinderat öffentlich aufgelegt.

Ziel ist es, den Ausbau der vier Haltestellen in den nächsten zwei Jahren zu realisieren und damit den gesetzlichen Forderungen nachzukommen.

Eingaben können im Frühjahr eingereicht werden

Mit dem vorliegenden Projekt wird nicht über die Aufhebung einzelner Haltestellen entschieden und es wird auch kein Haltestellenkonzept festgesetzt.

Das künftige Haltestellenkonzept muss im Rahmen des ordentlichen, öffentlichen Fahrplanverfahrens erarbeitet und anschliessend durch den Verkehrsrat festgesetzt werden.

Eingaben, welche das Haltestellenkonzept an sich betreffen, können im nächsten Frühjahr eingereicht werden.

Es besteht ein sachlicher Zusammenhang bei den Verfahren

Auch wenn es sich beim hindernisfreien Ausbau und dem Fahrplanverfahren um zwei getrennte Verfahren aufgrund unterschiedlicher Gesetzgebungen handelt, besteht ein sachlicher Zusammenhang.

Der Gemeinderat hat sich deshalb in der Projektphase «hindernisfreier Ausbau Ortsbushaltestellen» gemeinsam mit der Postauto AG auch mit dem Haltestellenkonzept auseinandersetzen müssen.

Dabei wurden neben der Topografie, dem vorgeschriebenen Einzugsgebiet von 400 Meter Luftlinie bis zur nächsten Haltestelle, dem notwendigem Landerwerb von privaten Grundeigentümern auch die Ein- und Aussteigezahlen berücksichtigt.

Haltestellen werden eventuell aufgehoben

Aufgrund erster grober Abschätzungen scheint ein hindernisfreier Ausbau an den in den Plänen gelb markierten Standorten nicht verhältnismässig.

Der Gemeinderat zieht deshalb in Betracht, diese Haltestellen nicht auszubauen und gleichzeitig auch aufzuheben.

Insbesondere die Haltestellen Langächer, Rehweid, Heissächer und Eggächer stehen dabei im Zentrum.

Dabei wird er neben der Verhältnismässigkeit gemäss BehiG die technische Machbarkeit überhaupt sowie auch die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Ortsbushaltestellen genau prüfen.

Der Verkehrsrat trifft die endgültige Entscheidung

Dies muss jedoch im Zuge des Fahrplanverfahrens voraussichtlich bis im nächsten Frühjahr vertieft und abschliessend beurteilt und dem ZVV beantragt werden.

Definitiv darüber entscheiden wird der Verkehrsrat.

Nutzer des öffentlichen Verkehrs erreichen die Gemeinde im Viertelstundentakt beziehungsweise gelangen zum Bahnhof Bonstetten-Wettswil.

Sämtliche unsere Quartiere bleiben zudem innert 400 Meter Luftlinie von der nächsten Bushaltestelle erreichbar.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

BonstettenPostautoUmweltNaturZVVWettswil am Albis