Hedingen

In Hedingen sind Grüngutmarken und -vignetten Pflicht

Nau.ch Lokal
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Knonaueramt,

Wie die Gemeinde Hedingen mitteilt, treten Gebühren für die Entsorgung von Grüngut mittels Jahresvignetten oder Einzelmarken ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Gemeindehaus Hedingen.
Gemeindehaus Hedingen. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

An der Gemeindeversammlung vom 9. Juni 2022 wurde das neue Abfallreglement und der Gebührentarif genehmigt und damit die Einführung der verursachergerechten Grüngutentsorgung beschlossen.

Die Gebührenerhebung für die Grüngutentsorgung erfolgt mittels Vignetten. Zuzüglich zu den Kosten der Vignetten wird die Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

Die Gebühren für die Entsorgung von Grüngut werden mittels Jahresvignetten oder Vignetten für Einzelleerungen erhoben.

Kosten für Jahres- und Einzelvignetten

Die Kosten für Jahresvignetten exklusive Mehrwertsteuer betragen für Kunststoff-Container mit 140 Liter Inhalt 60 Franken, für Kunststoff-Container mit 240 Liter Inhalt 95 Franken, für Kunststoff-Container mit 360 Liter Inhalt 130 Franken, für Kunststoff-Container mit 770 Liter Inhalt 250 Franken und für Stahl-Container mit 800 Liter Inhalt 260 Franken pro Kalenderjahr.

Die Kosten für Einzelvignetten exklusive Mehrwertsteuer betragen für Kunststoff-Container mit 140 Liter Inhalt zwei Franken, für Kunststoff-Container mit 240 Liter Inhalt 3,15 Franken, für Kunststoff-Container mit 360 Liter Inhalt 4,35 Franken, für Kunststoff-Container mit 770 Liter Inhalt 8,50 Franken, für Stahl-Container mit 800 Liter Inhalt 8,60 Franken und Grüngutbündel bis 30 Kilogram, 1,50 Meter Länge, zwei Franken pro Leerung.

Die Gebühren für die Entsorgung von Grüngut mittels Jahresvignetten oder Einzelmarken treten ab 1. Januar 2023 in Kraft.

Der Sammeltag ist dem Abfallkalender zu entnehmen

In der Regel finden die Grünsammlungen wöchentlich statt. Im Januar und Dezember 2023 finden die Sammlungen im Zwei-Wochen-Rhythmus statt.

Der jeweilige Sammeltag ist dem Abfallkalender zu entnehmen. Die Grüngutbehälter haben der EU-Norm EN840 zu entsprechen, andere Behälter werden nicht akzeptiert.

Grüngutbündel bis maximal 30 Kilogramm und einer maximalen Länge von 1,50 Meter müssen mit einer Einzelvignette ausgestattet sein.

Die Grüngutbehälter sind entsprechend der jeweiligen Grösse des Behälters mit einer Jahresvignette oder mit einer Einzelvignette zu versehen.

Anbringung der Jahresvignetten

Bei den Grüngutbehältern mit 140 Liter, 240 Liter und 360 Liter Fassungsvermögen sind die Jahresvignetten auf der Rückseite circa 20 Zentimeter unterhalb der Deckelscharniere anzubringen.

Die Behälter müssen mit der Rückseite und der somit gut sichtbaren Vignette gegen die Strasse hin platziert werden.

Beim Grüngutbehälter 770 Liter und 800 Liter ist die Jahresvignette auf der Vorderseite circa 20 Zentimeter unterhalb des Deckelrandes anzubringen.

Die Behälter sind mit der Vorderseite und der somit gut sichtbaren Vignette gegen die Strasse zu platzieren.

Jahresvignetten sind mit einer Perforierung versehen

Einzelvignetten sind an den Scharnieren des Deckels oder bei den 770-Liter- und 800-Liter-Behältern an den Deckelöffnungsgriffen zu befestigen.

Die Einzelvignetten werden direkt nach der Leerung der Container von der Abfuhrfirma entfernt.

Um den Diebstahl der Jahresvignetten zu verhindern, sind diese mit einer Perforierung versehen. Die Vignette kann daher nicht entfernt werden, ohne dass sie beschädigt wird.

Einzelvignetten sollten frühestens am Vorabend der Abfuhr angebracht werden.

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