Ladenöffnungszeiten für die Sonntagsverkäufe 2021

Gemeinde Bonstetten
Gemeinde Bonstetten

Knonaueramt,

Die Kantone dürfen höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen, an denen Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden können.

Bonstetten - Gemeinde Bonstetten

Aus dem eidgenössischen Arbeitsgesetz (ArG) kann entnommen werden, dass die Kantone höchstens vier Sonntage pro Jahr bezeichnen dürfen, an denen Arbeitnehmer in Verkaufsgeschäften ohne Bewilligung beschäftigt werden können. Der Kanton Zürich hat, damit die lokalen Bedürfnisse gewahrt werden, die Bezeichnung dieser Sonntage den Gemeinden übertragen.

Diese haben nun die Möglichkeit für das ganze Gemeindegebiet einheitlich maximal vier Sonntage zu bezeichnen. Im September 2020 gelangte die Politische Gemeinde an die Detaillisten der Gemeinde Bonstetten mit der Bitte um Eingabe der Wunschdaten für Sonntagsverkäufe im Jahr 2021.

Die Eingaben der Gewerbetreibenden beschränkten sich auf vier Wunschdaten, wodurch der Gemeinderat diese vier Verkaufssonntage für das Jahr 2021 bewilligen konnte. Deshalb werden allen Verkaufsgeschäften in Bonstetten bewilligt, ihre Geschäfte an folgenden Sonntagen/Ruhetagen im Jahr 2021 in der Zeitspanne von 09.00 – 18.00 Uhr zu öffnen: Samstag, 01. Mai 2021, Sonntag, 14. November 2021, Sonntag, 21. November 2021 und Sonntag, 19. Dezember 2021.

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