Mietzinsreduktion für Gewerbeliegenschaften in Affoltern am Albis

Der Stadtrat Affoltern am Albis erlässt den Mietern von städtischen Gewerbeliegenschaften sowie Pächtern von Grundstücken einen Teil der Miete.

affoltern am albis
Blick über die Gemeinde Affoltern am Albis. - Keystone

Um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, die Bevölkerung der Schweiz zu schützen und eine Überlastung der Spitäler zu verhindern, hat der Bundesrat unter anderem die Schliessung zahlreicher Geschäfte ab dem 17. März 2020 angerordnet. Dies führte zur Frage, ob Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften, die für die Öffentlichkeit unzugänglich waren, eine Mietzinsherabsetzung geltend machen können.

Derzeit wird das entsprechende Thema in Bundesbern bearbeitet. Für die betroffenen Mieterinnen und Mieter von städtischen Gewerberäumen soll aber möglichst rasch Klarheit geschaffen werden.

Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, den Mieterinnen und Mietern von städtischen Gewerberäumen eine Mietzinsreduktion auf den Nettomietzins von 60 Prozent zu gewähren. Dies für die Zeit vom 17. März bis 27. April 2020 bzw. für das Familienzentrum bis 8. Mai 2020.

Auch der FC Affoltern konnte seit März 2020 bis zu den Sommerferien die Sportanlage Moos nicht nutzen. Für den FC Affoltern wird der Mietzins Pauschal im Umfang von 50% (Fr. 2'500.--) der vereinbarten jährlichen Benützungsgebühr für die Sportanlage Moos erlassen. Die Mietzinsausfälle belaufen sich insgesamt auf rund Fr. 12'300.--.

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