Schutzkonzept Freibad Stigeli
Dieses Schutzkonzept ist eine momentane Handlungsvorgabe, die auf der aktuellen Lage basiert und jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden kann.
Dieses Schutzkonzept gilt für die gesamte Freibadanlage Stigeli inkl. Wasserbereich. Das vorliegende Schutzkonzept regelt insbesondere das öffentliche Schwimmen ausserhalb der organisierten Gruppenaktivitäten von Sportverbänden und -vereinen sowie anderen Organisationen, für die vor allem die Schutzkonzepte der entsprechenden Sportverbände und Sportarten massgeblich sind.
Zudem regelt es die infrastrukturellen Rahmenbedingungen, die für alle Besucherinnen und Besucher des Freibads Stigeli, somit für das öffentliche Schwimmen als auch für organisierte Gruppenaktivitäten, zu beachten sind. Die vorgeschlagenen Massnahmen betreffen sowohl das Verhalten von Mitarbeitenden als auch von Besucherinnen und Besuchern.
Für die Gastronomie / Kiosk ist durch den Pächter ein separates Konzept zu erarbeiten.
Ziel des Konzeptes
Das vorliegende Schutzkonzept soll die geordnete Wiederinbetriebnahme des Freibades, in Übereinstimmung mit den behördlichen Vorgaben und Grundsätzen, ermöglichen. Dabei wird dem Schutz der Besucherinnen und Besucher wie auch der Mitarbeitenden höchste Priorität eingeräumt.
Damit das Ziel des Schutzkonzepts erreicht werden kann, ist insbesondere eine hohe Selbstverantwortung und Disziplin der Besucherinnen und Besucher notwendig.
Ausgangslage
Dieses Schutzkonzept greift voraussichtlich erst ab dem 8. Juni 2020, denn das Konzept basiert auf der Annahme, dass das Versammlungsverbot von 5 Personen auf den 8. Juni 2020 hin gelockert wird. Eine vorgängige Öffnung des Freibades für Einzelathleten, Schwimmsport, Kurse mit vorgegebenen 5er-Gruppen, welches mit grossen Auflagen ab dem 11. Mai 2020 möglich wäre, ist nicht vorgesehen.
Neben der aktuellen COVID-19-Verordnung des Bundesrats sind folgende übergeordneten Grundsätze vollumfänglich einzuhalten (Ausnahme Profisport gemäss BASPO):
– Einhaltung der Hygieneregeln des Bundesamts für Gesundheit (BAG)
– «Social-Distancing» (2 Meter Mindestabstand zwischen allen Personen; 10 m2 pro Person; kein Körperkontakt)
– Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.
Allgemeine Risikobeurteilung
Bei den Wasserbecken gilt zu erwähnen, dass für den Aufenthalt im Wasser nach aktuellen Kenntnissen via chloriertem Badewasser keine Ansteckungsgefahr besteht. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass beispielsweise beim Brustschwimmen oder bei der Wassergymnastik bei zu kleinem Abstand eine Übertragung stattfinden kann.
Aus diesem Grund ist die Einhaltung der Massnahmen dieses Konzepts unabdingbar. Bei den übrigen Flächen und Räumlichkeiten im Freibad Stigeli besteht das übliche Ansteckungsrisiko und somit gelten die allgemein gültigen Schutzmassnahmen.
Krankheitssymptome
Organisierte Gruppenaktivitäten: Sportlerinnen und Sportler sowie Coaches mit Krankheitssymptomen dürfen das Bad nicht besuchen. Sie bleiben zu Hause, respektive begeben sich in Isolation.
Sie rufen ihren Hausarzt an und befolgen dessen Anweisungen. Die Trainingsgruppe ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.
Öffentliches Schwimmen: Weist ein Badegast Krankheitssymptome auf, kann ihn das Badepersonal jederzeit aus der Anlage verweisen. Es ist keine individuelle Prüfung auf Krankheitssymptome der Badegäste geplant.
Anreise, Ankunft und Abreise zum Betrieb
Die An- und Abreise zum Freibad soll wenn möglich unter Nutzung von individuellen Verkehrsmitteln vorgenommen werden. Der öffentliche Verkehr sollte, falls dies möglich ist, vermieden werden.
Vorgaben für die Infrastruktur der Freibäder
Sämtliche Massnahmen haben sich nach den Vorgaben des Bundes, respektive den Vorgaben des BAG zu richten, die aktuell nicht abschliessend bekannt sind.
Platzverhältnisse / Trainingsortverhältnisse
– Die maximale Anzahl zulässiger Personen im Freibad ist: 1'204 (pro 10 m2 Liege- und Wasserfläche 1 Person zulässig).
– Die stetige Überwachung der Anzahl Personen im Freibad wird durch eine Erfassung am Ein- und Ausgang mit einer Eintritts- und Austrittskontrolle analog den geöffneten Lebensmittelgeschäften gewährleistet.
– Die Distanzregel von 2 Meter Abstand gilt beim Bewegen auf der Anlage und ist in Eigenverantwortung von jeder organisierten Gruppe und jedem Badegast einzuhalten.
– Die Aufenthaltsdauer beschränkt sich insgesamt auf max. 4 Stunden im Freibad. Der Wasserbereich ist jeweils nach max. 45 Minuten für weitere Badegäste wieder zu verlassen.
– Die maximalen Gruppengrössen auf der Rasenfläche entsprechen den Vorgaben des BAG.
– Die Anzahl der errechneten, maximalen Personenbelegung kann der Betreibende jederzeit reduzieren, falls einzelne Anlageteile diesem Fassungsvermögen nicht standhalten und die Vorgaben nicht eingehalten werden können.
Umkleide, Duschen und Toiletten
– Im Beckenbereich werden vor den Duschen und vor den Sammelumkleidekabinen Abstandsmarkierungen in einer Distanz von 2 Meter am Boden angebracht.
– In den Sammelumkleidekabinen wird die maximal zulässige Anzahl Personen, die im Raum zugelassen ist, vor der Kabine gekennzeichnet.
– Es kann nur jeder 2. Garderobenkasten genutzt werden (gemietete Garderobenkästen ausgeschlossen).
– Die Einzelduschkabinen bleiben geschlossen. Nach dem Badbesuch soll zu Hause geduscht werden.
– In den Toiletten wird jedes zweite Pissoir ausser Betrieb genommen.
– Im Garderobenbereich werden Plakate, mit Hinweisen für die geänderten Verhaltensregeln beim Badbesuch, gut sichtbar angebracht.
Reinigung und Hygiene
Die Reinigungs- und Hygienemassnahmen sind in den Badeanlagen bereits im Normalbetrieb sehr hoch und stark reglementiert und kontrolliert. Die Infrastruktur der Bäder mit Gästezonen (Eingang, Gänge, Umkleiden, sanitäre Räume und Badehalle) sowie der rückwärtigen Zone (technische Infrastruktur, Personalräume, Lagerräume) werden gemäss der SIANorm 385/9 «Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemeinschaftsbädern» sowie der SVG Empfehlung «Hygiene von Freizeit- und Sportanlagen» gereinigt und unterhalten.
Zusätzlich werden folgende Massnahmen zur Einhaltung der Hygienemassnahmen des BAG umgesetzt:
– Die Desinfektion sämtlicher Türgriffe, Drehkreuze, Handläufe bei Beckenleitern erfolgen mehrmals täglich.
– Am Badeingang wird Händedesinfektionsmittel bereitgestellt.
Verpflegung
Für den Kiosk und Gastronomiebereich ist seitens des Pächters ein separates Schutzkonzept zu erstellen und der Abteilung Immobilien einzureichen.
Zugänglichkeit und Organisation zur und in der Infrastruktur
Die Zugänglichkeit wird allgemein unter Berücksichtigung der Distanzregelung organisiert.
Massnahmen im Eingangsbereich / Kasse:
– Zutritt zum Bad und Austritt aus dem Bad werden separiert. Neu ist der Austritt aus dem Bad via Volleyball-Feld bzw. Service-Tor möglich. Mittels Beschilderung wird dies entsprechend gekennzeichnet (Abbildung gemäss Anhang 2).
– Vor der Kasse sowie vor den Drehkreuzen werden Abstandsmarkierungen in einer Distanz von 2 Meter angebracht.
– Empfangs-/Kassentheken sind heute schon mit einem Schutz aus Sicherheitsglas ausgerüstet.
– Wenn möglich sollen die Eintritte mit bargeldlosen und somit berührungsfreien Zahlmöglichkeiten bezahlt werden. Die Besucher werden darauf hingewiesen. Das Empfangs-/
Kassenpersonal wird zumindest mit Hygiene-Handschuhen und falls sich die Vorgaben des Bundes ändern, mit weiteren Schutzartikeln ausgestattet werden.
– Die Ausgangskontrolle erfolgt manuell, damit jederzeit die Einhaltung der maximalen Anzahl Personen im Bad gewährleisten werden kann.
– Es werden Plakate und Aushänge am Eingang des Bades, mit Hinweisen über die geänderten Verhaltensregeln für die Gäste, gut sichtbar angebracht.
– Auf die Protokollierung jedes einzelnen Besuchers wird verzichtet.
Massnahmen im Wasserbereich:
– Die Sicherheits-Situation beim Schwimmerbecken wird zusätzlich gesteigert, in dem pro Bahn nur in einer Richtung geschwommen wird. Konkret bedeutet dies, dass die in Bädern typische Kreisbahn nicht in einer Bahn stattfindet, sondern auf zwei Bahnen ausgeweitet wird. An den Bahn-Enden werde die Schwimmleinen etwas angehoben, damit auch die reinen Brustschwimmer die Bahn wechseln können.
– Vor Sprunganlagen, Rutschbahnen und anderen Attraktionen werden Abstandsmarkierungen in einer Distanz von 2 Meter angebracht.
– Auch im Wasser gelten die Vorgaben des BAG.
– Es soll auf Vergnügungsutensilien wie aufblasbare Spielgeräte und dergleichen verzichtet werden.
Massnahmen zur Regulierung der Eintrittsströme
Damit ein Ansturm auf die Freibadanlage verhindert werden kann und zur Vermeidung von langen Schlangen vor dem Bad sowie einem allfälligen Verkehrschaos entgegenzuwirken, sind folgende Massnahmen vorgesehen:
– Ab 1'000 Personen im Bad, werden die Personen am Ende der Schlange, bei der Bushaltstelle und die Autofahrer darauf hingewiesen, dass die Freibadanlage nahezu voll ist und somit ein Eintritt nicht mehr gewährleistet werden kann.
– Ebenfalls ab 1'000 Personen wird auf der Homepage der Stadt Affoltern am Albis, eine Meldung publiziert, dass das Freibad nahezu voll ist. Da täglich die Wasser- und Temperaturangaben publiziert werden, ist eine Publikation der Personenzahl durch das Badepersonal möglich.
– Für diese Badesaison wird ein Tarif für externe Besucher, Personen die nicht in Affoltern am Albis und Zwillikon angemeldet sind, eingeführt. Dieser ist so angesetzt, dass die Personen aus Affoltern am Albis und Zwillikon im Vergleich zu den externen Besuchern zu einem reduzierteren Preis die Freibadanlage besuchen können. Die Tarife werden durch die Stadträtin Immobilien abschliessend festgelegt.
– Beim Verkauf von Saisonabos wird dem Kunden ein Informationsschreiben im Sinne von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgehändigt, welches darüber informiert, dass der Erwerb eines Saisonabos zu keinerlei Bevorzugung beim Eintritt in die Badi ermächtigt. Des Weiteren auch kein Eintritt garantiert werden kann und keinerlei Rückerstattungsansprüche geltend gemacht werden können.
Nutzung von weiterer Infrastruktur / Ausgabe von Schwimmmaterial
– Es werden keine Materialien für den Schwimmbetrieb und auch keine Spielutensilien sowie Sonnenschirme, Liegestühle etc. angeboten. Der Verkauf von Brillen, Badeartikeln etc. ist weiterhin gestattet.
– Die Grillstelle bleibt gesperrt.
– Der Kinderspielplatz kann unter Einhaltung der BAG-Vorschriften weiterhin genutzt werden.