Allschwiler Begegnungszone Lettenweg zeigt erste Ergebnisse
Wie die Gemeinde Allschwil mitteilt, wird zur Begegnungszone Lettenweg nun das Ergebnis der verkehrstechnischen Überprüfung veröffentlicht.
Im August 2023 wurde auf Teilen des Lettenweges und der Gartenstrasse das Verkehrsregime geändert.
Fussgänger haben seither auf der gesamten Fahrbahn Vortritt gegenüber Fahrzeugen. Die Höchstgeschwindigkeit wurde zudem auf 20 Stundenkilometer begrenzt.
Ein solches Verkehrsregime heisst «Begegnungszone».
Unabhängiger Untersuchungsbericht zur Verkehrsmassnahme jetzt online
Einige Anwohnende haben sich nach der Umsetzung der Begegnungszone an die Gemeindeverwaltung und den Gemeinderat gewandt und die Verkehrsmassnahme verschiedentlich kritisiert.
Dabei wurde auch infrage gestellt, ob die Verkehrsmassnahme so überhaupt zulässig sei und «funktioniere». Auch wurden verschiedene Alternativen vorgeschlagen.
Um diese verkehrstechnischen Fragen unabhängig und fachlich zu klären, hat die Gemeinde Allschwil eine unabhängige Untersuchung der Verkehrsmassnahme beim Büro Glaser Saxer Keller Ingenieure durchführen lassen.
Diese ist nun fertiggestellt und der entsprechende Bericht kann auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.
Kein Änderungsbedarf aus verkehrstechnischer Sicht
Der Gemeinderat folgt den Erkenntnissen der externen Untersuchung, wonach die Verkehrsmassnahme Begegnungszone Lettenweg als befahrbar, korrekt signalisiert und markiert sowie als effiziente Möglichkeit beurteilt wird, für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen und bestehende Probleme zu lösen.
Es wurde aus verkehrstechnischer Sicht kein Änderungsbedarf festgestellt, lediglich zwei Komforteinbussen beim Ein- und Ausfahren.
Weitere Verbesserungen aufgrund der Ergebnisse des Berichts
Eine in dem Bericht festgestellte Komforteinbusse kann durch geringen Aufwand behoben werden (Verlegung des Zonensignals auf die andere Strassenseite).
Bei der anderen Komforteinbusse hat man sich aufgrund der Gewöhnlichkeit der Situation einerseits und des hohen Aufwands beziehungsweise der Nachteile bei einer Änderung (komplette Auflösung eines Parkierungsfeldes) in der Abwägung dagegen entschieden.
Betreffend feststellbare Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit den neuen Verkehrsregeln (Abstellen der Velos ausserhalb der markierten Felder, Geschwindigkeitsübertretungen, unnötige Behinderung der Fahrzeuge) hat der Gemeinderat geeignete Sensibilisierungsmassnahmen in Auftrag gegeben.
Informationen sind umfassend und ausreichend erfolgt
Auch werden nochmals zusätzliche Kapazitäten von Veloabstellanlagen auf dem Schulareal Gartenhof geschaffen.
In puncto Information vor der Umsetzung der Massnahme hält der Gemeinderat fest, dass diese in einem vernünftigen Umfang und in einer umfassenden Abdeckung erfolgt ist.