Ab 2023 gilt in Uri Pflicht für Solaranlagen bei Neubauten
Neubauten ab einer bestimmten Grösse müssen im Kanton Uri ab 2023 mit einer Solaranlage ausgestattet werden.

Die Regierung hat das kantonale Energiereglement aufgrund der vom Bund beschlossenen Pflicht zur Sonnenenergienutzung entsprechend angepasst.
Der neue Artikel im seit 2009 bestehenden Reglement besagt, dass ab einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 Quadratmetern auf dem Dach oder an der Fassade eine Solaranlage, beispielsweise eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage, zu erstellen sei, wie die Urner Baudirektion am Donnerstag, 22. Dezember 2022, mitteilte.
20 Watt pro Quadratmeter anrechenbarer Gebäudefläche
Die anrechenbare Gebäudefläche entspreche in etwa dem Grundriss eines Gebäudes, heisst es weiter.
Die 300 Quadratmeter würden beispielsweise von einem mittelgrossen Mehrfamilienhaus erreicht.
Die Leistung der installierten Solaranlage müsse mindestens 20 Watt pro Quadratmeter anrechenbarer Gebäudefläche betragen.
Es gibt Ausnahmen von der Pflicht, etwa wenn aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen keine Anlage möglich ist. In diesem Fall ist eine Ersatzabgabe zu zahlen, die wiederum in das Förderprogramm Energie Uri fliesst.
Neubauten müssen Sonnenenergie nutzen
Ende September 2022 hatten National- und Ständerat verschiedene dringliche Beschlüsse im Bereich Energienutzung gefasst.
Eine der Massnahmen ist ein neuer Artikel im Energiegesetz, der besagt, dass auf dem Dach oder der Fassade jedes neu erstellten Gebäudes die Sonnenenergie zu nutzen sei.
Betroffen davon sind alle Neubauten ab einer Gebäudefläche von 300 Quadratmetern.
Der Urner Landrat hatte vor etwas mehr als einer Woche die 170-seitige Gesamtenergiestrategie 2030 verabschiedet. Auch darin ist eine Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie bei Neubauten vorgesehen.