Erstfeld UR: Lastwagenfahrer mit gerissenen Bremsen unterwegs
In Erstfeld UR fanden am 20. und 23. Juli Schwerverkehrskontrollen statt. An den Fahrzeugen wurden gravierende Mängel festgestellt.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 20. und 23. Juli fanden in Erstfeld UR Schwerverkehrskontrollen statt.
- Die Kantonspolizei stellte gravierende Mängel an den Fahrzeugen fest.
- Zudem hielten einigen Chauffeure die Ruhezeiten nicht ein.
Anlässlich der Schwerverkehrskontrollen vom 20. und 23. Juli 2024 wurden durch die Kantonspolizei Uri im Schwerverkehrszentrum in Erstfeld auch ein Anhängerzug und zwei Sattelschlepper mit Schweizer Kontrollschildern überprüft.
Die Kontrollen der Schwerfahrzeuge ergaben bei den Fahrzeugen folgende, teilweise gravierende Mängel.
Beim Anhängerzug, einem Lastwagen mit Anhänger, waren mehrere Bremsscheiben gerissen und weitere Scheiben zeigten Abnutzungen unter dem Verschleissmass.
Das Fahrgestell war an einer Stelle durchrostet und die Nachprüfung des Fahrtenschreibers war überfällig. Im Weiteren zeigte die Verbindungseinrichtung zum Anhänger einen zu grossen Verschleiss.
Überladen und ungenügend gesichert
Zudem hatte der Fahrer in der Woche zuvor die Arbeitspausen und die reduzierte tägliche Ruhezeit nicht eingehalten.
Beim ersten Sattelschlepper, einem Sattelmotorfahrzeug mit Sattelanhänger, war die Länge der Fahrzeugkombination mit 13 cm, das Betriebsgewicht des Motorfahrzeugs um 18.5 Prozent, das Betriebsgewicht der Fahrzeugkombination um 10.4 Prozent, die Achslasten am Motorfahrzeug um 29.5 Prozent und zusätzlich das Garantiegewicht der Achsen um 14.6 Prozent, überschritten. Im Weiteren musste die Ladung des Fahrzeuges als ungenügend gesichert taxiert werden.
Die Chauffeure wurden verbusst
Der zweite Sattelschlepper wies mit mehreren abgenutzten Bremsscheiben eine ungenügende Bremsanlage auf. Es bestand bei der Unterschreitung des Verschleissmasses Bruchgefahr bei den Bremsscheiben.
Zudem war die Befestigung eines Rades stark schadhaft, alle Radschrauben waren lose sowie ein Radbolzen abgebrochen.
Nach der polizeilichen Tatbestandsaufnahme werden die fehlbaren Personen bei der Staatsanwaltschaft Uri zur Anzeige gebracht und müssen mit einer Busse von mehreren tausend Franken rechnen.
Die Weiterfahrten wurden unterbunden
Zudem wird ein Administrativverfahren bei den zuständigen Strassenverkehrsämtern eingeleitet.
Die Weiterfahrt der Fahrer mit ihren Fahrzeugen wurde anhand der Mängel an ihren Fahrzeugen und der Einhaltung der Arbeits- und Ruhezeiten temporär unterbunden. In der Zwischenzeit konnten die Fahrer ihre Weiterfahrt fortsetzen.