Eine Beschwerde führt zu finanziellen Einschränkungen in Altstätten
Die eingereichte Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft der Stadt Altstätten zum Budget 2022 führt vorerst zu finanziellen Einschränkungen.
Wie aus den Medien am Dienstag, 14. Dezember zu erfahren war, hat Werner Ritter beim kantonalen Departement des Innern eine Abstimmungsbeschwerde eingereicht.
Er verlangt die Streichung des für das Jahr 2022 budgetierten Aufwands für das Ortsmuseum von 320'000 Franken, sowie die Aufhebung des Beschlusses der Bürgerversammlung vom 25. November über das Budget für das Jahr 2022 der Erfolgsrechnungen und der Investitionsrechnungen der Stadt Altstätten, der Technischen Betriebe Altstätten und des Alters- und Pflegeheims Haus Sonnengarten sowie über die Steuersätze. Eine ausführliche Begründung zur Abstimmungsbeschwerde steht noch aus.
Daraus entsteht ein eingeschränkter finanzieller Handlungsspielraum
Vorbehältlich eines gegenteiligen Entscheids der Rechtsmittelinstanz sind die Budgets der Stadt Altstätten, der Technischen Betriebe Altstätten sowie des Alters- und Pflegeheims Haus Sonnengarten aufgrund der eingereichten Abstimmungsbeschwerde noch nicht rechtskräftig.
Entsprechend kann der Rat vorerst lediglich für die Verwaltungstätigkeit unerlässliche, sogenannte gebundene Ausgaben vornehmen.
Darüber hinaus können auch die an der Bürgerversammlung vom 25. November 2021 im Rahmen des Budgets genehmigten Investitionskredite bis auf Weiteres nicht beansprucht werden.
Der Stadtrat sieht keine Gründe den Betriebskostenbeitrag 2022 auszuschliessen
Wie Stadtpräsident Ruedi Mattle bereits an der Bürgerversammlung ausführte, erachtet der Stadtrat den Betriebskostenbeitrag an das Museum Prestegg über 220'000 Franken sowie die Abschreibungen auf dem Baukostenbeitrag über 100'000 Franken als gebundene Ausgaben.
Die Bürgerschaft hat diesen Beiträgen am 10. Juni 2018 an der Urne zugestimmt. Über die Erfüllung der mittels Vereinbarung festgelegten Leistungen des Museums entscheidet der Stadtrat. Dieser würde die Beiträge bei Nicht- oder Teilerfüllung entsprechend streichen oder reduzieren.
Der Stadtrat sieht zum heutigen Zeitpunkt jedoch keine hinreichenden Gründe, den Betriebskostenbeitrag 2022 bereits von Vornherein auszuschliessen und entsprechend nicht zu budgetieren bzw. aus dem Budget zu streichen.