Berg am Irchel ernennt Wahlbüromitglieder für 2022–2026
Wie die Gemeinde Berg am Irchel mitteilt, wurden die Wahlbüromitglieder für die Amtsdauer 2022–2026 ernannt. Drei bisherige und zwei neue Personen sind dabei.
In der Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde Berg am Irchel wird in Artikel 24 Abschnitt 2 festgehalten, dass die Anzahl und die Mitglieder des Wahlbüros durch den Gemeinderat zu wählen sind. Ein Wahlvorschlagsverfahren findet im Sinne des Gesetzes über die politischen Rechte bei Wahl durch den Gemeinderat nicht statt.
Anstelle dessen wurde dazu aufgerufen, dass wer wahlfähig ist und Interesse an einer Wahl ins Wahlbüro Berg am Irchel hat sich bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Innert Kürze folgten die Anmeldungen.
Drei bisherige und zwei neue Personen haben sich bei der Gemeindeverwaltung Berg am Irchel gemeldet. Der Gemeinderat wählt für die Amtsdauer 2022–2026 ins Wahlbüro der Politischen Gemeinde Berg am Irchel Baur Ursula (1960, Berg am Irchel), Bosshard Daniel Arthur (1970, Gräslikon), Fehr Andreas (1976, Berg am Irchel), Kramer Seraina (1986, Gräslikon) und Schneider Denise Angela (1980, Gräslikon).
Rekurs kann schriftlich erhoben werden
Gegen diesen Beschluss der kommunalen Erneuerungswahl kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Andelfingen wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.