Berg am Irchel: Wiederholung Urnenabstimmung Altersheim
Der Gemeinderat Berg am Irchel unterstützt eine Wiederholung der Abstimmung bezügich des Alterswohnheims Flaachtal anzustreben.
Wie die Gemeinde Berg am Irchel berichtet, schützte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich mit Urteil vom 11. November 2021 die Beschwerde von Martin Keller, Volken, und hob das Ergebnis der Abstimmung vom 13. Juni 2021 betreffend Umwandlung des Zweckverbands Alterswohnheim Flaachtal in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft auf.
Daraufhin entschied der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Alterswohnheim Flaachtal, das Urteil des Verwaltungsgerichts zu akzeptieren und auf einen Weiterzug an die nächsthöhere Gerichtsinstanz zu verzichten. Der Gemeinderat Berg am Irchel unterstützt die Haltung des Verbandsvorstands vollumfänglich, keine juristische Auseinandersetzung zu führen, sondern eine Wiederholung der Abstimmung anzustreben.