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Dorf: Meldepflicht für Geflügelhaltungen wegen Vogelgrippe

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Dorf berichtet, besteht eine Meldepflicht für Geflügelhaltungen. Sie betrifft auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen. Grund sind Vogelgrippe-Fälle.

Die Ortsstrasse Dorf der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland.
Die Ortsstrasse Dorf der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

In einer Tierhaltung in Seuzach sind ein Graureiher und ein Pfau an der Vogelgrippe (aviäre Influenza) gestorben.

Um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, wurde der Betrieb abgesperrt, und dieser wird nun saniert.

Die Gemeinde Dorf liegt in der Überwachungszone

Um den Seuchenherd herum sind eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet worden. Die Gemeinde Dorf liegt auch in der Überwachungszone.

Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass gemäss Tierseuchenverordnung Art. 18a eine Meldepflicht für Geflügelhaltungen (auch Kleinst- oder Hobbyhaltungen) besteht.

Dies geht ganz einfach online. Die Zugangsdaten sind auf der Webseite der Gemeinde zu finden.

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