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Dorf setzt zweite Frist für Wahlvorschläge an

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Dorf mitteilt, gab es keine Vorschläge auf die Wahlausschreibung für die Mitgliederersatzwahl der Rechnungsprüfungskommission.

Das Ortswappen der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland.
Das Ortswappen der Gemeinde Dorf im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

In Anwendung von Paragraf 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen bis spätestens am 19. Juli 2023 angesetzt, innert welcher noch Wahlvorschläge beim Gemeinderat eingereicht werden können.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Dorf hat.

Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Die Unterzeichnung eines Wahlvorschlages hat eigenhändig mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse zu erfolgen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formulare für Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung erhältlich

Die Vorgeschlagenen sind mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Adresse zu bezeichnen.

Das Formular «Wahlvorschlag» kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden und ist ebenfalls auf der Gemeindewebsite aufgeschaltet.

Die vorgeschlagene Person wird vom Gemeinderat Dorf in stiller Wahl als gewählt erklärt, falls nach der zweiten Eingabefrist nicht mehr als ein Wahlvorschlag für das Mitglied der RPK vorliegt (Paragraf 54 GPR).

Andernfalls wird am 22. Oktober 2023 eine Urnenwahl mit einem leeren Wahlzettel durchgeführt.

Gegen die Anordnung kann Rekurs eingereicht werden

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Andelfingen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

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