Schlatt (TG)

Schlatt TG ist vom kantonalen Wasserentnahmeverbot betroffen

Nau.ch Lokal
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Zürcher Weinland,

Wie die Gemeinde Schlatt TG mitteilt, hat der Kanton Thurgau ab 4. Juli 2023 bis auf Widerruf aufgrund der Trockenheit Wasserentnahme aus Gewässern verboten.

Blick auf die Gemeinde Schlatt im Zürcher Weinland.
Blick auf die Gemeinde Schlatt im Zürcher Weinland. - Nau.ch / Simone Imhof

In den vergangenen Wochen (Stand 17. Juli 2023) hat sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage herrscht im Kanton Thurgau eine ausgeprägte Trockenheit.

Gesamthaft liegen die Niederschläge seit Jahresbeginn um 20 Prozent unter der Norm. Entsprechend wenig Wasser führen die Thurgauer Fliessgewässer.

Das Ausbleiben von lang anhaltenden ergiebigen Niederschlägen in den letzten Wochen hat das Wasserdefizit im Kanton Thurgau weiter verschärft.

Der Wasserstand unterschreitet den Grenzwert

Der Wasserstand des Bodensees liegt rund 120 Zentimeter unter der Norm. Auch weitere Seen und Weiher haben sehr tiefe Wasserstände.

Der Untersee zum Beispiel hat derzeit so tiefe Wasserstände wie noch nie zu dieser Jahreszeit seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1886.

Ausschlaggebend für ein Wasserentnahmeverbot ist die Messung der Abflusswerte der Oberflächengewässer (Vergleich mit Q347-Werten), aber auch die gemessenen Wassertemperaturen.

Von den zwölf Pegelstationen im Kanton Thurgau mit Niedrigwasserstatistik unterschreiten derzeit sieben den Grenzwert.

Das Wasserentnahmeverbot gilt per 14. Juli 2023

Deshalb hat das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau entschieden, ein Verbot für die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern zu erlassen.

Dieses Verbot gilt nicht nur für Bäche, Flüsse und natürliche Weiher, sondern auch für künstliche und bewirtschaftete Weiher wie Mühleweiher, Fischaufzuchtteiche und der Wasserkraftnutzung dienenden Kanäle.

Das Verbot tritt am Freitag, 14. Juli 2023, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Vom Verbot ausgenommen sind diejenigen Wasserentnahmen für Bewässerungen, die Wasser aus Oberflächengewässern beziehen, die noch über genügend Wasserreserven verfügen.

Zur Entspannung sind lang andauernde Niederschläge nötig

Dies sind zurzeit der Bodensee (Obersee, Untersee, Seerhein), der Hüttwilersee und der Rhein.

Ebenfalls können Wasserentnahmen aus dem Grundwasser oder aus Quellen bis auf Weiteres zugelassen werden. Die Wetterprognose ist circa zehn Tage im Voraus verlässlich.

Der Fachstab Trockenheit geht von einer überwiegend sonnigen, heissen und stabilen Wetterlage ohne nennenswerte Niederschläge aus.

Zur Normalisierung der Abflussverhältnisse in den Oberflächengewässern sind ausgiebige und lang andauernde Niederschläge in den kommenden Wochen notwendig.

Die Waldbrandgefahr bleibt auf Stufe drei

Für die zweite Jahreshälfte ist sonst mit einer kritischen Situation für Quellerträge und für die Oberflächengewässer zu rechnen.

Ebenfalls aufgrund der Trockenheit herrscht im Kanton Thurgau Waldbrandgefahr. Diese wird weiterhin als erheblich (Stufe drei) eingestuft.

Das bedeutet, dass schon eine brennende Zigarette oder der Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand entfachen und sich ein Feuer schnell ausbreiten kann.

Bei der aktuellen Situation ist daher grösste Vorsicht im Umgang mit Feuer im Freien geboten. Im Wald und am Waldrand sollte man nur noch auf befestigten Feuerstellen Feuer entfachen.

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