Strassenanstösser in Humlikon müssen ihre Pflanzen schneiden
Wie die Gemeinde Humlikon schreibt, müssen Pflanzen, die an Strassen angrenzen, bis zum 31. August 2022 gemäss den Richtlinien zurückgeschnitten werden.
Laut Strassenabstandsverordnung des Kantons Zürich darf Ast- und Blattwerk bis auf eine Höhe von 4,5 Metern nicht in den Luftraum des Strassengebietes hineinragen, bei Rad- und Fusswegen bis auf eine Höhe von 2,5 Metern.
Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen sind Sichtbereiche freizuhalten. Ebenfalls sind Pflanzen, die im Verlauf ihres natürlichen Wachstums über die Strassengrenze hinausragen, unter der Schere zu halten.
Die Strassenprofile im Dorfgebiet von Humlikon sind bis zum 31. August 2022 zurückzuschneiden.