Appenzell Innerrhoden: Strassenreklamen sind bewilligungspflichtig
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kantonspolizei weist darauf hin, dass Strassenreklamen bewilligungspflichtig sind.
- Illegal aufgestellte Plakate werden entfernt.
In Appenzell Innerrhoden (AI) sind Plakate im Strassenraum immer häufiger anzutreffen. Zwar sind Veranstaltungsplakate wegen der Corona-Pandemie deutlich zurückgegangen, dafür werden immer mehr Plakate mit politischem Inhalt aufgestellt.
In diesem Zusammenhang weist die Kantonspolizei darauf hin, dass alle Reklamen und Plakate im Strassenraum bewilligungspflichtig sind. Oberstes Ziel für die Bewilligungsbehörden ist die Gewährleistung der Strassenverkehrssicherheit. Im Weiteren soll aber auch ein übermässiger «Reklamewald» verhindert werden.
Wird das Aufstellen von Plakaten in der Nähe von Strassen geplant, ist darauf zu achten, dass ein Abstand zum äusseren Fahrbahnrand von drei Metern eingehalten wird. Auch die Dauer des Aufstellens der Reklamen ist beschränkt. Wer ein Plakat aufstellen oder aufhängen will, muss zudem das Einverständnis der jeweiligen Grundeigentümerinnen und -eigentümer einholen.
Illegal aufgestellte Strassenreklamen werden entfernt
Gesuche für die Bewilligung von Plakaten im Strassenraum sind bei der Kantonspolizei einzureichen. Auf der Homepage des Kantons (www.ai/Themen/Sicherheit/Kantonspolizei/Melden und Anzeigen/ Strassenreklamen) steht ein Online-Gesuchsformular zur Verfügung. Dort sind auch weitere Informationen zum Thema aufgeschaltet.
Die Gesuche sind frühzeitig, spätestens jedoch eine Woche vor dem geplanten Aufstellen der Reklamen einzureichen. Illegal aufgestellte Strassenreklamen werden gegebenenfalls durch die Behörden entfernt. Sie werden, soweit dies möglich ist, den Eigentümerinnen und Eigentümern zurückgegeben.