Oberegg

Oberegg: Ausgangslage der Grundwasserschutzzone Bensol

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Appenzell,

Wie die Gemeinde Oberegg berichtet, werden im laufenden Winter/Frühling 2023 die Schutzzonen S1 und S2 mit Hülsenpfählen markiert.

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Reiche Vegetation um ein Gewässer. (Symbolbild) - Keystone

Die Wasserversorgung (WV) Oberegg stellt im Bezirk Oberegg die Wasserversorgung sicher und versorgt rund 600 Abonnenten (rund 1350 Personen) mit Trink- und Brauchwasser.

Zudem werden Liegenschaften in den Gebieten Taa und Hof in Berneck, Wässeren in Heiden sowie Heldwies in Wolfhalden versorgt.

Der Wasserverbrauch der WV Oberegg beträgt rund 100‘000 Kubikmeter pro Jahr, überschüssiges Quellwasser wird an die WV Berneck abgegeben.

Wasser von zahlreichen Quellfassungen

Zur Sicherstellung des Trink- und Brauchwasserbedarfs nutzt die WV Oberegg das frei zufliessende Wasser von zahlreichen Quellfassungen in den Gebieten St. Anton, Ledi und Bensol.

Fehlendes Trinkwasser wird von der Wasserversorgungskorporation (WVKVL) Vorderland und der WV Reute bezogen.

Aus den Quellfassungen Bensol werden im Mittel jährlich knapp 29‘000 Kubikmeter rohes Quellwasser geliefert.

Grundlagen zum Grundwasserschutz

Öffentliche Wasserversorgungen müssen gemäss Artikel 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) zum Schutz des Grundwassers Schutzzonen um Grundwasser- und Quellfassungen ausscheiden.

Die Schutzzonen haben die Aufgabe, das Grund- und Quellwasser im Einzugsgebiet von Trinkwasserfassungen vor Verunreinigungen zu schützen.

Die Dimensionierung der Schutzzonen ist vor allem von den Fliessverhältnissen, das heisst von den Fliessrichtungen und den Fliessgeschwindigkeiten des Grundwassers abhängig.

Die Grundwasserschutzzonen um die Quellfassungen Bensol wurden bereits 1992 durch Dr. Otto Langenegger provisorisch ausgeschieden.

Weitere aufwendige fachliche Abklärungen

In den darauffolgenden Jahren fanden weitere Abklärungen wie zum Beispiel Schutzzonengrössen, Grundwasserbohrungen, Gespräche mit der Forschungsanstalt EAWAG statt, um zu beweisen, dass gelagerte Gülle in der S2 verträglich wäre.

Die Schutzzonen konnten bis Frühling 2022 jedoch nicht in Rechtskraft umgesetzt werden (zum Beispiel weitere aufwendige fachliche Abklärungen; Koordination mit dem Kanton, der letztlich für die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen zuständig ist).

Ab dem Jahr 2015 hat das Geologiebüro Lienert & Haering AG die weiteren notwendigen, detaillierten Abklärungen übernommen.

Die Schutzzonen S1 und S2 werden mit Hülsenpfählen markiert

Die daraus neu gewonnenen Erkenntnisse wurden überarbeitet und auf Wunsch mit allen betroffenen Grundeigentümerschaften besprochen.

Genau 30 Jahre nach der ersten Auflegung wurden die Schutzzonen Bensol und das entsprechende Schutzzonenreglement im April 2022 durch die kantonale Bau- und Umweltdepartemente AI und AR formell erlassen und rechtsgültig.

Im laufenden Winter/Frühling 2023 werden nun die Schutzzonen S1 und S2 mit Hülsenpfählen markiert, so wie es im Quellgebiet Ledi 2019 schon gemacht wurde.

Vereinbarungen und freiwillige Entschädigungen

Im Weiteren werden die Vereinbarungen und freiwilligen Entschädigungen (es besteht keine Entschädigungsverpflichtung) der WV Oberegg für Mehrarbeit, Ertragsausfall und Rechtseinräumung (gemäss den Empfehlungen des Schweizerischen Bauernverbands) für alle betroffenen Grundeigentümerschaften und Bewirtschaftenden vorbereitet und zum Abschluss gebracht.

Damit ist nach der Ledi nun ein zweites Quellgebiet überarbeitet und rechtsgültig.

Für die Überarbeitung und Ausscheidung der dritten Grundwasserschutzzone St. Anton sind noch verschiedene fachliche und rechtliche Abklärungen im Gange.

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