Wie die Gemeinde Berg SG berichtet, werden Hauseigentümer mit Öltanks gebeten, diese regelmässig kontrollieren zu lassen, um Umweltschäden zu vermeiden.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Bis zur Anpassung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes im Jahr 2007 erhielten Tankanlagenbesitzer von der Gemeinde oder dem Kanton eine Aufforderung, ihren Tank kontrollieren zu lassen.

Die Verantwortung für die Kontrolle liegt seither jedoch vollständig beim Eigentümer.

So darf eine Anlage keine Gefahr für den Boden oder die Gewässer darstellen.

Nur eine regelmässige Kontrolle durch Fachpersonen gewährleistet eine sichere Lagerung des Heizöls.

Kontrolle durch Fachpersonen

Tankanlagen, die sich in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen befinden, sind grundsätzlich bewilligungspflichtig.

Die übrigen Tankanlagen sind meldepflichtig. Bei bewilligungspflichtigen Tankanlagen schreibt das Gewässerschutzgesetz zwingend vor, diese alle zehn Jahre von einer Fachperson kontrollieren zu lassen.

Leckanzeigegeräte bei doppelwandigen Tanks oder Rohrleitungen müssen alle zwei Jahre von einer fachkundigen Person auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden.

Periodische Kontrollen empfohlen

Die Kontrollrapporte können von der zuständigen Behörde jederzeit eingefordert werden.

Wer die Kontrollen unterlässt, handelt grob fahrlässig und riskiert bei einem Schadenfall, dass die Versicherung ihre Leistungen kürzt oder verweigert.

Auch bei den meldepflichtigen Tankanlagen sollen Hausbesitzer periodische Sichtkontrollen durch Fachpersonen durchführen lassen.

Denn auch Kunststofftanks haben nur eine begrenzte Lebensdauer. Die Kontrolle sollten qualifizierte Fachunternehmen durchführen, die dem Verband Citec Suisse der Tankbranche angehören.

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Berg (SG)