Wie die Gemeinde Berg SG mitteilt, hat der Gemeinderat an der Sitzung vom 15. August 2022 die Aufhebung des Überbauungsplanes «Überbauung Erlen» beschlossen.
Gemeinderat.
Fehlendes Vertrauen führt im Gemeinderat Gampelen zu Rücktritten. (Symbolbild) - Keystone
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Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass der Überbauungsplan «Überbauung Erlen» sowie die besonderen Bestimmungen nicht mehr dem öffentlichen Interesse entsprechen respektive sich die wesentlichen Bedürfnisse geändert haben.

Das Aufhebungsverfahren gemäss Artikel 41ff. des Planungs- und Baugesetzes (sGS231.1, abgekürzt PBG) wurde unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen (1. September 2022 bis 30. September 2022) öffentlich aufgelegt und alle betroffenen Grundeigentümer mit einer persönlichen Anzeige angeschrieben.

Dagegen ist eine Einsprache eingegangen, welche bereinigt wurde. Die Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation erfolgte per 17. April 2023.

Gegen den Gesamtentscheid der politischen Gemeinde kann nach Artikel 132 PBG in Verbindung mit Artikel 47 Absatz 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung (4. Mai 2023 bis und mit 17. Mai 2023) Rekurs beim Bau- und Umweltdepartement erhoben werden.

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Berg (SG)