Betreuungsgutschrift-Reglement in Arbon tritt bald in Kraft
Wie die Stadt Arbon angibt, tritt das Reglements zum Bezug von Gutschriften für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung am 1. August 2024 in Kraft.

Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist der Stadt Arbon ein wichtiges Anliegen.
Dafür hat das Parlament an seiner Sitzung vom 19. September 2023 mit der Verabschiedung des Reglements zum Bezug von Betreuungsgutschriften für die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung (Betreuungsgutschriftenreglement) eine wichtige Grundlage geschaffen.
Das Reglement bildet die Basis für eine einheitliche und zeitgemässe Subventionierung der Kinderbetreuung.
Vorgesehen ist die Ausrichtung der sogenannten Betreuungsgutschriften ab August 2024.
Arbon stärkt seine Attraktivität als Wohn- und Arbeitsort
Die städtische Abteilung Soziales und Gesellschaft hat mit Vertreterinnen der schulergänzenden Betreuung der Primarschulgemeinden Arbon und Frasnacht sowie dem Kinderhaus die notwendigen Prozesse sowie Schnittstellen geklärt und die Verordnung erarbeitet, die der Stadtrat an seiner Sitzung vom 19. Februar 2024 zusammen mit dem Reglement per 1. August 2024 in Kraft gesetzt hat.
Bestandteil der Verordnung ist auch die Festlegung der zukünftigen Tarife für die Betreuungsgutschriften.
Betroffene Eltern werden im Frühling 2024 über den Systemwechsel informiert.
Als erste Thurgauer Gemeinde mit Betreuungsgutschriften setzt Arbon ein familienpolitisches Zeichen und stärkt somit seine Attraktivität als Wohn- und Arbeitsort.