Egnach passt das Feuerschutzreglement an
Wie die Gemeinde Egnach bekannt gibt, hat der Gemeinderat das neue Reglement analog den gesetzlichen Vorschriften am 8. Februar 2022 verabschiedet.
Der Gemeinderat hat entschieden, das Feuerschutzreglement analog den gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Für die Erarbeitung des Reglements wurde die Feuerschutzkommission beauftragt. Der Gemeinderat hat das Reglement am 8. Februar 2022 zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.
Neben einigen redaktionellen Anpassungen wurden die Punkte überprüft und angepasst. Die Feuerwehrpflicht wurde um zwei Jahre angehoben und endet mit dem vollendeten 52. Altersjahr oder mit der Erfüllung von 25 Dienstjahren. Die Mitglieder des Gemeinderates sollen von der Feuerwehrersatzpflicht befreit werden und die Ersatzabgabe beträgt mindestens 50 Franken und höchstens 750 Franken pro Jahr. Nach Gesetz ist höchstens 1000 Franken zugelassen.
Die revidierte Fassung entspricht dem Musterreglement des Verbandes Thurgauer Gemeinden, sodass die Gewähr besteht, dass die revidierte Fassung auch genehmigt wird. Eingaben zum Entwurf sind bis am 19. April 2022 schriftlich an die Gemeindekanzlei Neukirch-Egnach oder per E-Mail einzureichen.