Während der Früh­lingsferien haben die politischen Gemeinden die Verantwortung für die subsidiäre Notbetreuung der Schulkinder zu übernehmen.
Schule (Symbolbild)
Schule (Symbolbild) - Keystone
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Die Regierung des Kantons St. Gallen hat am 28. März mittels dringlicher Verordnung festgelegt, dass für die Zeit der Früh­lingsferien die politischen Gemeinden die Verantwortung für die subsidiäre Notbetreuung der Schulkinder (Kindergarten und Primarschule) zu übernehmen haben. Sie sprechen sich diesbezüglich mit den Schulen ab.

Es ist dabei sicherzustellen, dass die Empfehlungen des BAG, wonach max. vier Kinder sowie eine Betreuungsperson (5 Personen) eine Gruppe bilden, eingehalten werden. Während der Osterfeiertage (Karfreitag bis Ostermontag) findet keine Betreuung statt.

In Absprache mit dem Schulrat und der Schulleitung kann der bereits seit 16. März stattfindende Betreuungsdienst auch während der Frühlingsferien durch schulisches Personal fortgeführt werden. Die Lehrpersonen sind während der Frühlingsferienzeit mit den Vorbereitungen für den Fernunterricht der Volksschule ab dem 20. April gefordert.

Familien, die wegen ihrer dringenden beruflichen Tätigkeit keine alternativen Betreuungsmöglichkeiten haben, können ihre Kinder per Mail bei der Schulleitung anmelden unter schulleitung@schule-muolen.ch oder Tel. Nr. 079 212 30 69.

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