Mitte Steinhausen ZG: Ja-Parole zur Rechtsformänderung WESt
Die Mitte Steinhausen ZG fasst die Ja-Parole für die geplante Rechtsformänderung des Wasser- und Elektrizitätswerks Steinhausen (WESt) in eine AG.
Die Mitte Steinhausen betrachtet die Anpassung der Rechtsform des WESt zur Aktiengesellschaft als den besten Weg, um die Diskrepanz zwischen dem bestehenden Reglement und der praktizierten Betriebsführung zu beseitigen. Dieser Schritt wird dem WESt mehr Agilität auf dem Strommarkt verschaffen, und die neuen Gremien werden mit technischem Know-how die Geschäftstätigkeit des Unternehmens unterstützen können.
Die Befürchtung eines möglichen Verkaufs des WESt durch den Gemeinderat wird von der Mitte Steinhausen in keiner Weise geteilt. Das Versorgungsreglement, Artikel 3, legt eindeutig fest, dass die Gemeinde Steinhausen 100% der Aktien hält, und Artikel 13 beschreibt klar, dass jede Änderung des Reglements einer Urnenabstimmung unterliegt. Das bedeutet, seDie Partei begrüsst ausdrücklich die Entscheidung des Gemeinderats, dass 100% der Aktien des WESt in der Hand der Gemeinde Steinhausen bleiben werden.lbst wenn der Gemeinderat den Verkauf erwägt, wird die Stimmbevölkerung darüber abstimmen können.
Hingegen hätte eine Ablehnung weitreichende Veränderungen zur Folge. Die eigenständige Weiterführung des Geschäftsbetriebes in der heutigen Form müsste aufgegeben werden. Das Unternehmen wäre im derzeitigen dynamischen Marktumfeld nicht in der Lage, schnell genug Entscheidungen zu treffen, weil es den Vorgaben der öffentlichen Verwaltung unterläge.
Die Mitte Steinhausen hofft, dass möglichst viele Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Parole folgen und bei der Abstimmung am 22. Oktober 2023 zur Änderung der Rechtsform des WESt mit Ja stimmen. Dieser Schritt wird Steinhausen in eine bessere Position versetzen, um die zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Wasserversorgung und Elektrizität zu bewältigen und gleichzeitig die Kontrolle über dieses wichtige Gemeindeunternehmen zu behalten.