Steinhausen hat eine Lösung für Grundstücks Nummer 1636
An der Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2021 wurde der Kaufvertrag inklusive Pauschalentschädigung rechtliche Erschliessung für das Grundstück Nummer 1636 mit grossem Mehr abgelehnt. Somit bleibt das Grundstück im Eigentum der Gemeinde.
Es gilt zu klären, wie das Grundstück künftig genutzt und wie mit der fehlenden rechtlichen Erschliessung umgegangen wird. Die Abteilung Bau und Umwelt hat vier mögliche Varianten ausgearbeitet. Alle Varianten wurden vom Gemeinderat sorgfältig geprüft und Vor- und Nachteile wurden gegeneinander abgewogen.
Die gewählte Variante, das Grundstück an eine Wohnbaugenossenschaft für preisgünstige Wohnungen abzutreten, weist viele Vorteile auf. Die Gemeinde schafft so eine weitere Möglichkeit für preisgünstigen Wohnraum. Damit kann aus Gemeindesicht das Gebiet um den Bahnhof positiv weiterentwickelt werden.
Aufgrund des Standortes und der sehr guten öffentlichen Erschliessung ist es vertretbar, dass der künftige Neubau unterirdisch keine Parkplätze aufweisen wird. Dadurch hat die fehlende rechtliche Erschliessung keine Relevanz und diese Verhandlungen müssen nicht weitergeführt werden.
Abteilung Bau und Umwelt wurde beauftragt
Der Gemeinderat hat die Abteilung Bau und Umwelt beauftragt, die Grundlagen für eine Ausschreibung für die Abgabe des Grundstücks im Baurecht an eine Wohnbaugenossenschaft auszuarbeiten.