Koblenz

Koblenz appelliert beim Silvesterfeuerwerk an Vernunft

Nau.ch Lokal
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Zurzibiet,

Die Gemeinde Koblenz west darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk gemäss Polizeireglement ohne Bewilligung nur am 31. Dezember 2022 erlaubt ist.

Die Rheinbrücke zwischen Waldshut und Koblenz.
Die Rheinbrücke zwischen Waldshut und Koblenz. - Nau.ch / Simone Imhof

In den letzten Jahren hat das Silvesterfeuerwerk in Koblenz immer grössere Ausmasse angenommen.

Um sowohl die Natur als auch die Tierwelt zu schonen, appelliert die Gemeinde Koblenz an die Bevölkerung, dass das Abbrennen von Feuerwerk in Massen und ausschliesslich am 31. Dezember 2022 erfolgt (gemäss Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk ohne Bewilligung nur an Silvester, 31. Dezember, gestattet).

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