Wie die Gemeinde Böttstein mitteilt, erhalten Einwohner Mitte Februar die provisorische Rechnung über die mutmasslich zu bezahlende Steuern für 2023.
Schloss Böttstein.
Das Areal Schloss Böttstein. - www.boettstein.ch
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Die provisorische Rechnung wird aufgrund der Zahlen vom Vorjahr erstellt.

Die provisorischen Steuern sind bis Ende Oktober 2023 zahlbar. Ab dem 1. November 2023 wird ein Verzugszins von fünf Prozent auf den nicht bezahlten Steuern verrechnet.

Für sämtliche Zahlungen, die vor dem 31. Oktober 2023 überwiesen wurden, wird neu ein Vor­auszahlungszins von 0,3 Prozent gutgeschrieben.

Falls das Einkommen beziehungsweise Vermögen wesentlich vom Vorjahr ab­weicht, werden Einwohner gebeten, sich mit der Abteilung Steuern in Verbin­dung zu setzen, damit die provisorische Steuerrechnung mit Hilfe eines Hilfsblattes angepasst werden kann.

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