Archäologische Untersuchungen am Badener Kurplatz
Die Erneuerung des Thermalwassersystems am Kurplatz in Baden hat archäologische Untersuchungen ausgelöst.
Im Rahmen von Thermalwasser- und Werkleitungssanierungen kamen Mitte Mai archäologische Überreste zutage, unter anderem die Reste des historischen Verenabades. Die Stadt Baden hat in der Folge in enger Absprache mit der Kantonsarchäologie das weitere Vorgehen definiert.
Im Interesse der Bevölkerung wird derzeit geprüft, ob und unter welchen Bedingungen eine dauerhafte Sichtbarmachung eines Teils des Verenabades möglich ist. Weiter erfolgten zum Schutz des Kulturerbes Anpassungen an den geplanten Leitungsverläufen anhand der neuen Erkenntnisse.
Die bei den Grabungsarbeiten angetroffenen Funde bestätigen die überregionale, kulturhistorische Bedeutung der Bäder. Ein sorgsamer Umgang mit dem kulturellen Erbe zu dessen langfristigem Erhalt ist ebenso wichtig wie eine sorgfältige Dokumentation.
Die Bauarbeiten werden unter Berücksichtigung der notwendigen Massnahmen weitergeführt und zeitliche Verzögerungen so gering wie möglich gehalten.
Schutz und Dokumentation als gesetzlicher Auftrag
Grundlage für den Umgang mit archäologischen Hinterlassenschaften ist das Kulturgesetz des Kantons Aargau. Gemäss §38 sind diese grundsätzlich zu erhalten und zu schützen.
Der beste Schutz ist gewährleistet, wenn die Hinterlassenschaften im Boden erhalten bleiben. Ist dies nicht möglich, zum Beispiel aufgrund von übergeordneten Interessen, werden die Hinterlassenschaften vor ihrer Entfernung durch die Kantonsarchäologie als gesetzlich beauftragte Fachstelle untersucht und dokumentiert.
Baubegleitende archäologische Arbeiten
Um das Kulturerbe bestmöglich zu bewahren, erfolgen die archäologischen Untersuchungen nur in jenen Bereichen, in welchen gemäss der definitiven Planung Bodeneingriffe stattfinden. Die Beteiligten prüfen dafür in enger Absprache laufend, ob und wie weitere Anpassungen von Leitungsverläufen an die jeweils aktuellen Gegebenheiten möglich sind.
Auf vorgängige archäologische Untersuchungen wurde einerseits zum Schutz von erhaltenen Hinterlassenschaften und andererseits zur Gewährleistung der Quartier- und Baustellenerschliessung verzichtet.
Das Vorgehen der Kantonsarchäologie beschränkt sich auf baubegleitende Massnahmen und punktuelle Detailuntersuchungen mit dem Ziel einer möglichst sorgfältigen und umfassenden Dokumentation, die als Grundlage für spätere Vermittlungstätigkeiten dienen kann.