Fislisbach erhöht Mietpreis für Waldhütte-Nutzung
Wie die Gemeinde Fislisbach berichtet, wurden das Benützungsreglement der Waldhütte überarbeitet und die Konditionen zum 1. Januar 2024 angepasst.
Das geltende Reglement für die Benützung der Waldhütte der Ortsbürgergemeinde Fislisbach datiert aus dem Jahr 2017.
Das Benützungsreglement wurde nun grundsätzlich überprüft. Das vom Gemeinderat am 27. November 2023 erlassene neue Benützungsreglement trat per 1. Januar 2024 in Kraft.
Mietpreise an Teuerung angepasst
Nebst Anpassungen unter anderem bezüglich Zufahrt und Fahrzeugbewilligungen, Erweiterung der Zahlungsmöglichkeiten, neuem Badge-Schliesssystem und Formvorschriften einer Kündigung wurden die Mietpreise an die Teuerung und unter Mitbeurteilung der Tarifgestaltung anderer Gemeinden mit vergleichbaren Objekten angepasst.
Fislisbacher Einwohner und Vereine bezahlen neu 190 Franken (bisher 170 Franken) und auswärts wohnhafte Personen und Vereine neu 280 Franken (bisher 250 Franken).
Das ab 2024 geltende neue Benützungsreglement sowie alle weiteren Informationen rund um die Waldhütte können auf der Gemeinde-Webseite abgerufen werden.