Wie die Gemeinde Neuenhof mitteilt, werden Grundstückseigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, zur Verkehrssicherheit Bäume und Sträucher zu schneiden.
Baden und Neuenhof.
Baden und Neuenhof. - Nau.ch / jpix.ch
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Sichtbehinderungen an Strassen sind oft eine Unfallursache. Daher bittet die Gemeinde Neuenhof die Eigentümer von Grundstücken an Gemeinde- und Kantonsstrassen, ihre an der Strasse stehenden Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Äste dürfen die Fahrbahn nur ab einer Höhe von 4,5 Metern und das Trottoir ab 2,5 Metern überragen. Strassenlampen, Verkehrssignale und Ähnliches dürfen nicht verdeckt werden und müssen gut sichtbar sein.

Sollte dieser Aufforderung nicht nachgekommen werden, können die Eigentümer im Falle eines Unfalls haftbar gemacht werden. Die Gemeinde ist berechtigt, nach einer Frist die Pflanzen auf Kosten der Eigentümer zurückzuschneiden.

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