Obersiggenthal führt temporäres Fahrverbot ein
Wie die Gemeinde Obersiggenthal mitteilt, gilt am Kirchweg in Nussbaumen zwischen Schulhaus Bachmatt und Einmündung Landstrasse ein Fahrverbot.
Der Gemeinderat hat gestützt auf Artikel 107, Absatz zwei, Paragraf eins des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts und Artikel 107, Absatz drei, Paragraf eins des Gesetzes über den Vollzug des Strassenverkehrsrechts den Kirchweg in Nussbaumen zwischen dem Schulhaus Bachmatt und der Einmündung in die Landstrasse mit einem temporären Verbot für Motorwagen und Motorrädern belegt mit der Zusatztafel «Ausgenommen Zubringerdienst und Linienbusse RVBW».
Einer allfälligen Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung entzogen.