Rückschnitt von Pflanzen ist auch in Untersiggenthal Pflicht
Wie die Gemeinde Untersiggenthal angibt, müssen Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen überhängende Äste von Bäumen und Sträucher zurückschneiden.
Auch wenn das wechselhafte Wetter den Menschen ärgert, die Pflanzen lieben es. Sie wachsen besonders gut und schnell.
Die Besitzer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Velowegen und Trottoirs werden deshalb gebeten, die überhängenden Bäume und Sträucher bis mindestens zur Grundstückgrenze zurückzuschneiden.
Mindesthöhe über der Fahrbahn 4,5 Meter und über dem Trottoir 2,5 Meter.
Abgestorbene Äste sollten entfernt werden
Dabei ist ganz besonders darauf zu achten, dass Strassennamentafeln, Signalisationen und Strassenlampen nicht verdeckt sind.
Verdorrte und abgestorbene Äste sollten vorsorglich entfernt werden.
Die Abteilung Bau und Planung zählt auf die verständnisvolle Mithilfe aller Gartenbesitzer.