Baselbieter Landrat begrüsst Umsetzung der Steuervorlage 17
Linke Änderungsanträge blieben in der ersten Lesung im bürgerlich dominierten Parlament chancenlos.
Bei der kantonalen Umsetzung der Unternehmenssteuerreform des Bundes ist der Baselbieter Landrat am Donnerstag der Regierung und seiner Finanzkommission gefolgt. Linke Änderungsanträge blieben in der ersten Lesung im bürgerlich dominierten Parlament chancenlos.
Eines war im Landrat unbestritten: Der Kanton Basel-Landschaft kommt nicht um eine kantonale Steuervorlage herum. «Wir werden einen Kompromiss finden müssen, koste es, was es wolle», sagte Finanzdirektor Anton Lauber.
Die Diskussion um die kantonale Umsetzung der nationalen Steuervorlage 17 (Staf) bewegte sich dann wenig überraschend entlang des Links-Rechts-Grabens: Die Ratslinke setzte sich für weniger Entgegenkommen gegenüber den Unternehmen und mehr soziale Begleitmassnahmen ein. Die Bürgerlichen ihrerseits warnten vor den negativen Folgen für den Wirtschaftsstandort Baselland, wenn man den Unternehmen nicht weit genug entgegenkomme.
Satz-Ringen
Im Detail sorgten sorgten im Landrat vor allem die vorgeschlagene Senkung des Gewinnsteuersatzes von derzeit 20,7 auf 13,45 Prozent und die Dividendensteuer für Diskussionen. Die SP beantragte, den Gewinnsteuersatz nur auf 14,4 Prozent zu senken und den Umfang der Dividendenbesteuerung von den vorgeschlagenen 60 auf 80 Prozent zu erhöhen.
Die Grünen ihrerseits brachten als Kompromissvorschlag einen Gewinnsteuersatz von 13,94 Prozent und bei der Dividendensteuer einen von 65 Prozent in die Diskussion ein.
Überdies wollte die SP den Abzug von 20 Prozent für Forschung und Entwicklung streichen. Das sei eine Blackbox; die Folgen für den Staatshaushalt seien unvorhersehbar. Hingegen wollte die SP die Erhöhung der Kinder-und Familienzulagen um 30 Franken, die in der ursprünglichen Regierungsvorlage enthalten war, wieder einbringen.
Auch Unternehmen sollen zahlen
Die Finanzkommission hatte diesen Punkt mit dem Argument gestrichen, dass dies die Firmen belaste. Die SP argumentierte dagegen, dass die Unternehmen, die von der Steuervorlage profitierten, auch etwas zu den sozialen Begleitmassnahmen beitragen sollten.
Die Sprecher der bürgerlichen Parteien wie auch Finanzdirektor Lauber bezeichneten die Vorgaben der Regierung und Finanzkommission bereits als Kompromiss, zu dem man sich zum Teil habe überwinden müssen. Der vorgeschlagene Gewinnsteuersatz von 13,45 Prozent liege über jenen der Nachbarkantone Basel-Stadt (13,01 Prozent) und Solothurn (13,15 Prozent); das Baselbiet müsse sich diesem Steuerwettbewerb stellen.
Eine Erhöhung des Steuersatzes wäre ein schlechtes Zeichen für den Arbeitsplatzstandort Baselland, hiess es von bürgerlicher Seite weiter. Nicht zuletzt könnten Firmen deswegen abwandern, betonten die Sprecher der bürgerlichen Parteien und Lauber unisono.
Zu den Folgen der Umsetzungsvorlage für den kantonalen Staatshaushalt wurden derweil höchst unterschiedliche Prognosen vorgebracht: Die Linke unterstrich in erster Linie die zu erwartenden direkten Steuerausfälle. Die Bürgerlichen rechneten mögliche Ausfälle als Folge einer Abwanderung von Unternehmen dazu.
Alle Änderungsanträge abgelehnt
Von all den Anträgen der SP und den jeweils abgeschwächten Varianten der Grünen fand im Rat keiner eine Mehrheit: Der SP-Antrag für einen Gewinnsteuersatz von 14,4 Prozent wurde ebenso abgelehnt wie derjenige der Grünen, die 13,94 Prozent beantragten. Der Landrat sprach sich mit 50 gegen 29 Stimmen für den von der Kommission vorgeschlagenen Steuersatz aus.
Ebenso deutlich fielen auch die anderen Abstimmungen aus. Der SP-Antrag, die Erhöhung der Kinder- und Familienzulage um 30 Franken beizubehalten, wurde indes mit 42 zu 35 Stimmen mit einem etwas knapperen Mehr abgelehnt.
Auslöserin für die kantonalen Reformen ist die Bundes-Steuervorlage 17 (SV17) - die seither in der «Staf»-Vorlage des Bundes aufgegangen ist, welche die Steuerreform mit einer AHV-Finanzierungsänderung bündelt. Über die Bundes-Vorlage wird am 19. Mai abgestimmt.
Definitive Entscheide fällt das Baselbieter Parlament erst bei seiner zweiten Lesung. Diese wird nach dieser Staf-Abstimmung im Juni stattfinden.
Eine Fünfviertel-Mehrheit, mit der auf kantonaler Ebene eine obligatorische Volksabstimmung entfällt, dürfte in der zweiten Lesung kaum erreicht werden. Das letzte Wort zur kantonalen Umsetzung der Steuervorlage werden also die Stimmberechtigten haben.