Baselbieter Landrat bewilligt schnelle Corona-Hilfe für Firmen
Die Diskussion drehte sich in der vorberatenden Kommission um das finanzielle Risiko des Kantons Basel-Landschaft. Der Bundesrat will die Umsatzeinbussen mit Härtefallhilfen bis Ende 2022 zwar weiterführen, aber mit dem Beschluss des Eidgenössischen Parlaments ist erst im Februar zu rechnen. Sollte das Parlament ablehnen, müsste der Kanton die beschlossenen 36,3 Millionen Franken selbst übernehmen.
Bei Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 5 Millionen Franken will sich der Bund mit 70 Prozent beteiligen. Liegt der Umsatz über 5 Millionen Franken möchte der Bund sogar 100 Prozent an die Kantone zurückzahlen. So verbliebe dem Kanton Baselland eine tatsächliche Ausgabe von 7,2 Millionen Franken. Die entsprechende Bundes-Verordnung tritt frühestens im April 2022 in Kraft.
Der Baselbieter Landrat wollte dennoch «bereits jetzt» eine «rasche Umsetzung» der Härtefall-Massnahmen, wie insbesondere die FDP-Fraktion betonte. «Es gibt wenig Kantone, die so schnell handeln», sagte ein SVP-Sprecher.
Finanzdirektor Anton Lauber (Mitte) zeigte auf, dass vor allem Gastrobetriebe bislang von Härtefallmassnahmen profitierten. Er machte darauf aufmerksam, dass Firmen weniger Geld erhalten würden, sollten die Covid-Massnahmen des Bundes gelockert werden. «Betriebe sollen möglichst schnell wieder ohne Subventionen arbeiten».
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie hat der Kanton Basel-Landschaft bislang 99 Millionen Franken Härtefallhilfe an 860 Unternehmen ausbezahlt. Diese 99 Millionen Franken wird der Kanton nicht mehr zurückerhalten. Zudem hat der Kanton zusammen mit Banken 4 Millionen Franken an Krediten gewährt.