Basler Appellationsgericht am Anschlag - Zusatz-Präsidium

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Basel,

Das baselstädtische Appellationsgericht ist so ausgelastet, dass es ein zusätzliches Vollzeit-Präsidium wünscht

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Symbolbild - Gemeinde Sempach

Das baselstädtische Appellationsgericht ist so ausgelastet, dass es ein zusätzliches Vollzeit-Präsidium wünscht. Steigende Fallzahlen und Mehraufwand mit neuen Vorgaben wurden am Mittwoch bei der Präsentation des Jahresberichts der Gerichte als Gründe genannt. Beim Appellationsgericht als zweiter und höchster kantonaler Instanz ist die Belastung über Jahre gestiegen, wie dessen Vorsitzender Präsident Stephan Wullschleger vor den Medien ausführte. So betrug der Pendenzenberg Ende 2014 bereits 431 Fälle, und 2018 wurden 474 Fälle aufs das neue Jahr übertragen - «das macht uns Sorgen». Schon 2014 hatte eine Studie einer Beratungsfirma dokumentiert, dass das Gericht mit seinen acht Präsidien «am Anschlag» sei. Seither hätten auch neue rechtliche Vorgaben Mehrbelastungen gebracht. Das Gerichtsorganisationsgesetz etwa erlaube heute keine ausserordentlichen Präsidien mehr, die früher Leistungen knapp im Umfang eines 20-Prozent-Pensums erbracht hätten.

Papierbericht eingespart

Eine Mehrbelastung von gar 35 Stellenprozenten dürfte laut Wullschleger eine Revision des Justizvollzugsgesetzes bringen, mit dem manche Verfahren direkt ans «Appellgericht» gelangen können. Damit dieses seine Fälle innert vorgegebenen und zumutbaren Fristen erledigen kann, hat es nun ein zusätzliches Vollzeit-Präsidium beim Gerichtsrat beantragt. Diese Stelle löst unter dem Strich Bruttokosten von 350'000 Franken für Lohn, Sozialleistungen bis zum Büro aus. Derzeit wird der Antrag im Finanzdepartement geprüft; danach entscheidet der Gerichtsrat über einen entsprechenden Antrag zuhanden des Grossen Rates. Letztmals war das Appellationsgericht 2011 personell aufgestockt worden. Der Jahresbericht der Gerichte von Basel-Stadt, der aus Kostengründen nur noch online publiziert wird, listet die Situation der einzelnen Instanzen samt Statistiken auf. - Nebenbei findet man unter anderem die Angabe des Strafgerichtes, dass in den letzten beiden Jahren kein einziger V-Mann-Einsatz den Strafverfolgern bewilligt wurde.

Landesverweis-Strafnorm

Die Vorsitzende Präsidentin des Strafgerichts Felicitas Lenzinger erörterte Auswirkungen der Ausschaffungsinitiative, deren Ausführungsbestimmungen seit Oktober 2016 in Kraft sind. Obligatorische Landesverweisungen wurden 2017 im Stadtkanton 55 erstinstanzlich ausgesprochen, 96 waren es 2018. Dazu kamen 17 respektive 20 nicht obligatorische Landesverweisungen sowie 3 respektive 9 Härtefälle. Man habe also «sehr wenig» Gebrauch gemacht von der Ausnahmeklausel, sagte Lenzinger. Mit der Gesamtzahl von 125 Landesverweisungen bei 354 beurteilten Personen sei man 2018 wohl beim jährlichen Normalvolumen mit der neuen Norm angelangt. Die Vorsitzende Strafgerichtspräsidentin erinnerte daran, dass sehr wohl schon früher Kriminelle ausgeschafft worden seien, damals meist durch Entzug der Aufenthaltsbewilligung ab Haftstrafen von einem Jahr. Kriminaltouristen jedenfalls habe die neue Strafnorm in Basel-Stadt nicht erkennbar abgeschreckt.

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