Die Gemeinde Riehen passt die Kanzleigebühren an
Der Gemeinderat Riehen hat beschlossen, die Gebühren der Einwohnerdienste moderat anzupassen. Neu gibt es bei gewissen Dienstleistungen Familienrabatt.
Wie die Gemeinde Riehen informiert, werden die Gebühren der Einwohnerdienste, die sogenannten Kanzleigebühren, moderat angepasst. Das hat der Gemeinderat beschlossen.
Dabei findet eine Angleichung an die beiden anderen Gemeinden im Kanton statt. Nach 30 Jahren wurde das entsprechende Gebührenreglement überarbeitet. Die neuen Preise gelten ab 1. Januar 2025.
Neu Familienrabatt bei gewissen Dienstleistungen
Die Preise verstehen sich als Aufwandsentschädigung, die Kostenrechnung ist nicht gewinnorientiert. Teils gibt es bei gewissen Dienstleistungen neu einen Familienrabatt.
So können Wohnsitzbescheinigungen sowohl individuell für 20 Franken, aber auch pro Haushalt beantragt werden. Die Kosten pro Haushalt belaufen sich auf 50 Franken.
Abmeldungen für Einzelpersonen waren bislang gratis und werden neu mit 20 Franken in Rechnung gestellt. Auch hier gilt der Familienrabatt. Auf die Kosten für die Erstellung einer ID haben die Einwohnerdienste keinen Einfluss, sie werden vom Bund vorgegeben.
Engere Abstimmung
Ziel der Überarbeitung des Reglements für die Erhebung von Kanzleigebühren ist eine Vereinheitlichung der Preise im Kanton.
Das Einwohneramt Basel, die Einwohnerdienste Bettingen sowie das Kundenzentrum Riehen stehen hier in engem Austausch. Das bisherige Reglement, datiert vom 1. November 1994, tritt mit dem neuen Reglement ausser Kraft.